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ST. WILLIBALD. Bei einer Informationsveranstaltung in St. Willibald ging es um das neu beschlossene oberösterreichische Jagdgesetz. Bezirksjägermeister Franz Stadler führte bei der Jagdleitersitzung durch den Abend und Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner informierte die anwesenden Jäger über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen.

Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner brachte den Jägern die neuen Verordnungen näher. (Foto: Jägerschaft Schärding)

Das neue Gesetz, welches seit 1. April offiziell in Kraft ist, bringt umfassende, praxisnahe und moderne Neuerungen mit sich. In seiner Präsentation betonte Sieghartsleitner die Bedeutung der neuen Regelungen für die gesellschaftliche Anforderungen, den Erhalt eines gesundes Wildbestandes und den Schutz der heimischen Flora und Fauna. Er lobt die neuen Verordnungen als zukunftsorientiert und betonte ihre Bedeutung für eine nachhaltige Nutzung des Wildes und den Artenschutz. „Die Verordnungen sind sowohl Anleitung als auch Werkzeug und Rahmen für die Umsetzung der Jagd in der Praxis“, betonte der Landesjägermeister in St. Willibald.

Die Schärdinger Jäger haben sich umfassend mit dem neuen rechtlichen Rahmen beschäftigt, um auch weiterhin das traditionelle und für den heimischen Lebensraum wichtige Weidwerk, den vielschichtigen Bedürfnissen entsprechend auszuüben.


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