Winterreifenpflicht
BEZIRK SCHÄRDING. Mit 1. November gilt in Österreich für Personenkraftwagen wieder die Winterreifenpflicht.
„In Österreich besteht für Pkw Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie zum Beispiel Schnee, Matsch oder Eis, sind ab 1. November auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden. Spezielle Gummimischungen der Winterreifen garantieren auf kalten Fahrbahnen optimalen Grip und Bremseigenschaften, die man mit Sommerreifen niemals erreicht. Auch wertvolle Hilfen wie ABS und ESP können nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden“, informiert Adolf Seifried, Gremialobmann des oberösterreichischen Fahrzeughandels.
Mindestprofiltiefe
Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und eine Mindestprofiltiefe von vier mm aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 mm Tiefe. „Je weniger Profiltiefe, desto schlechter sind auch die Fahreigenschaften auf Schnee und Schneematsch. Für optimalen Grip müssen neue Winterreifen allerdings rund 200 bis 300 km auf trockener Fahrbahn eingefahren werden“, weist Seifried auf einen weiteren Sicherheitsaspekt hin.
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