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Leserartikel Melanie Oßberger, 03.03.2023 16:14

SCHÄRDING. Bei einem Vortrag des Notars Gregor Heitzinger in der AK Schärding können sich Interessierte am 15. März über rechtliche Fragen zu Testament, Vollmacht und Patientenverfügung informieren.

Ein Stethoskop liegt auf einer Patientenverfügung eines Patienten (Foto: Erwin Wodicka)
Ein Stethoskop liegt auf einer Patientenverfügung eines Patienten (Foto: Erwin Wodicka)

Der Schärdinger Notar behandelt in Bezug auf das Testament die gesetzliche Erbfolge, das Pflichtteilsrecht und die einzelnen Regelungsmöglichkeiten für den Todesfall. Bei den Fragen zur Vorsorgevollmacht, geht es darum für den Verlust der eigenen Geschäftsfähigkeit (=Entscheidungsfähigkeit) Vorsorge zu treffen. Diese Vorsorge beinhaltet Regelungen über Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Bankgeschäfte, Behördengänge, usw. Hier werden die möglichen Inhalte einer solchen Vorsorgevollmacht und Alternativen dazu, nämlich gesetzliche, gewillkürte und gerichtliche Erwachsenenvertretung (=Sachwalterschaft) besprochen. Weiters informiert Heitzinger zur Patientenverfügung. Im Rahmen einer Patientenverfügung kann man für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit (=Entscheidungsfähigkeit) Regelungen dahingehend treffen, dass bestimmte medizinische Behandlungen (lebensverlängernde Maßnahmen) abgelehnt werden. Auch hier werden die verschiedenen Arten der Patientenverfügung und deren möglicher Inhalt besprochen.

Vortrag mit Notar Georg Heitzinger

Mittwoch, 15. März 2023 um 18:30 Uhr

AK Schärding, Schulstraße 4

Anmeldung erforderlich unter: 050 6906 5070 (Volkshochschule Schärding)

Kursbeitrag: 19 Euro, AK-Preis: 17,10 Euro


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