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Wöginger beteuert in "Postenschacher"-Affäre, nichts Unrechtes getan zu haben

Online Redaktion, 03.03.2026 17:47

LINZ/SIGHARTING/BRAUNAU. Im laufenden Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger stand am Dienstag am Landesgericht Linz die Befragung Wögingers auf der Tagesordnung. Der Sighartinger beteuerte, in der „Postenschacher“-Affäre rund um die Besetzung des Leitungspostens im Finanzamt Braunau nichts Unrechtes getan zu haben.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde am Dienstag am Landesgericht Linz befragt. (Foto: TEAM FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYR)

Wöginger wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er soll 2017 bei Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, für einen Parteikollegen interveniert haben, sodass dieser zum Vorstand des Finanzamtes für Braunau, Ried und Schärding bestellt wurde. Zwei Finanzbeamte sind mitangeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der ÖVP-Klubobmann erklärte nun vor Gericht, er habe die Bewerbung des ÖVP-Bürgermeisters, der später zum Vorstand des Finanzamtes bestimmt wurde, in einer Sprechstunde erhalten. Diese habe er dann bei einem zufälligen Treffen mit Schmid weitergegeben. Die Weitergabe sei nur zur weiteren Prüfung geschehen. Über den Ablauf der Besetzung habe er nichts gewusst.

Thematisiert wurden auch die Chats zwischen Schmid und Wöginger, bei denen Schmid unter anderem schrieb: „Der Bürgermeister schuldet dir was“. Wöginger erklärte, er habe zunächst nicht gewusst, worauf sich Schmid beziehe. Er habe sich dann lediglich bedankt und gefreut.  

Zu Beginn des Prozesses hatte Wöginger mit den Mitangeklagten eine Verantwortungsübernahme abgegeben und es kam zu einer Diversion. Nach Entscheid des Oberlandesgerichts Linz wurde diese wieder gekippt. Dass er die Diversion angenommen habe, sei kein Schuldeingeständnis, betonte jetzt der Klubobmann. Was die Bitte um Prüfung der Bewerbung ausgelöst habe, tue ihm aber leid.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Weitere Zeugen, darunter Schmid, werden noch befragt. Ein Urteil wird am 21. April erwartet.


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