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ST. PÖLTEN/NÖ. In den letzten Tagen berichteten Patienten immer wieder darüber, dass sie in Ambulanzen nicht nur die E-Card sondern auch einen Lichtbildausweis vorweisen mussten. Sie wussten offenbar nicht, dass seit Jahresbeginn eine generelle Ausweispflicht in Krankenhäusern besteht, wenn erhaltene Leistungen über die E-Card abgerechnet werden.

Seit Jahresbeginn besteht bei Spitalsbehandlungen die mittels E-Card verrechnet werden, Ausweispflicht. Am Foto, das Universitätsklinikum St. Pölten. Foto: Pelz

Der zuständige Landesrat Karl Wilfing bestätigt, dass es noch immer Patienten ohne Ausweis gebe, man sei aber seit Jahresbeginn verpflichtet, die rechtmäßige Verwendung einer E-Card zu überprüfen um Sozialbetrug zu verhindern. Patienten ohne Ausweis laufen Gefahr, keine Behandlung zu erhalten.

Geregelt ist dies durch das im Nationalrat beschlossene Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG). Zweck dieses Gesetzes ist die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. Der Begriff „Sozialbetrug“ ist breit gefächert und erfasst Verhaltensweisen, wie z.B. das Nichtanmelden von Dienstnehmern (Schwarzarbeit), die Nichtabfuhr von Lohnabgaben oder das Anmelden von Personen, um ungerechtfertigt Sozialleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Aber auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen oder Verwendung von e-cards sollen durch dieses Gesetz verhindert werden.

Bei Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die Identität weiterhin nur im Zweifelsfall geprüft werden. 


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