Neue Regeln mit Stolpersteinen
ST. PÖLTEN/STRASSBOURGH. Um die Rechte der Konsumenten zu verbessern, hat das Europäische Parlament in Straßburg einheitliche Regeln auf EU-Ebene für Pauschalreisen beschlossen. Auch das schrittweise Ende der Roaminggebühren wurde eingeleitet.

Ob man nun im Reisebüro oder auf eigene Faust im Internet seine Urlaubsreise bucht, falls der Reiseveranstalter pleite geht, und den Reisenden ein Schaden entsteht, muss es hinkünftig eine zeitnahe Rückerstattung geben. Und falls jemand eine Pauschalreise bucht, muss klar kommuniziert werden, welche Rechte sich daraus ergeben und wer in einem Problemfall die Verantwortung zu tragen hat.
„Die neuen Regeln waren notwendig, weil die alte Richtlinie noch aus dem Jahr 1990 stammt“, erklärt niederösterreichs EU-Abgeordnete Karin Kadenbach von den Sozialdemokraten, und sie befindet: „Seither hat sich vor allem online eine Menge verändert und es ist gut, dass wir heute die Richtlinie im Sinne der Bürger modernisieren konnten“. Die 28 EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung des Gesetzes.
Roaminggebühren nein, aber ...
Außerdem wurde im Plenum des EU-Parlaments heute das schrittweise Ende der Roaming-Gebühren beschlossen: „Ab 15. Juli 2017 fallen beim mobilen Telefonieren, SMSen und Surfen im EU-Ausland keine Extragebühren mehr an. Bis es soweit ist, gelten ab April 2016 übergangsweise neue Höchstaufschläge. Maximal €0.05 pro Minute, €0.02 pro SMS und €0.05 pro MB Datenvolumen beim mobilen Internetzugang dürfen als Roamingaufschläge verrechnet werden.
Durch die Hintertüre dürften sich allerdings einige andere Unarten einschleichen, womit die genannten Erleichterungen für Konsumenten egalisiert werden, wie Kritiker anführen. Etwa neue Gebühren, wie Geschwindigkeitsabgaben beim Up- und Downloaden bzw. grundsätzlich beim Verkehr im Internet, die sogar die Netzneutralität schwer beeinträchtigen würden.


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