Registrierkassen: Zwazl erkennt Verbesserung, sieht aber "Gesprächsbedarf"
ST. PÖLTEN. Wesentliche Verbesserungen, aber auch noch kräftigen Gesprächsbedarf sieht Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), bei den gestern von der Bundesregierung verabschiedeten Änderungen in Sachen Registrierkassenpflicht. „Unsere Gastronomiebetriebe dürfen gegenüber Vereinen nicht benachteiligt werden. Diese Grundforderung ist mit den vorliegenden Plänen längst nicht erfüllt.“

Viele Kritikpunkte sieht Zwazl in der gestern beschlossenen Änderung bei der Registrierkassenpflicht.
Geht es nach Zwazls Empfinden wird „echte Gemeinnützigkeit, wie sie etwa in den Freiwilligen Feuerwehren zum Ausdruck kommt und vorgelebt wird, ausgehöhlt. Die besondere Rolle der Blaulichtorganisationen wird damit untergraben.“ Auch steuerlich begünstigte kleine Vereinsfeste sollen von 48 Stunden auf 72 Stunden ausgeweitet werden – wobei anders als bisher auch eine stundenweise Aufteilung dieser 72 Stunden möglich sein soll. Statt bisher drei Tagen im Jahr können nach den vorliegenden Entwürfen etwa 18 Feste zu je vier Stunden durchgeführt werden. „De facto droht damit ein echter Dammbruch und eine massive Aushöhlung gewerberechtlicher Regelungen durch die Hintertür“, meint die Präsidentin. Überdies gelte die 72-Stunden-Regelung für jede einzelne kleinste Organisationseinheit von rechtlich oft nur auf Landesebene angesiedelten Vereinen. Eine Organisation, die rechtlich nur auf der Landesebene verankert ist, aber beispielsweise über 100 Ortsorganisationen verfügt, kann damit auch 100 kleine Vereinsfeste veranstalten, ohne, dass ihre steuerliche Begünstigung verloren geht. „Im Klartext bedeutet das wohl eine zusätzliche Schwemme an Vereinsfesten zu Lasten der örtlichen Wirte.“ Dass künftig die Zusammenarbeit mit Gastronomen bei kleinen Vereinsfesten erleichtert werden soll, ist für Zwazl zwar eine wesentliche Verbesserung, kann den Nachteil der drohenden Ausweitung der Feste aber nicht kompensieren. Ebenfalls von der WKNÖ-Präsidentin kritisiert wird die Gleichstellung politischer Parteien mit gemeinnützigen Vereinen bis zu 15.000 Euro und die Festschreibung der Begünstigung für Kantinen von gemeinnützigen Vereinen bei der Registrierkassenpflicht für 52 Tage und maximal 30.000 Euro im Jahr. „Auch das schafft wieder gewerberechtliche Ungleichheiten.“
„In Summe wird man über diese Punkte noch intensiv diskutieren müssen. Aus meiner Sicht liegt hier für die Wirtschaft noch kein akzeptables Ergebnis vor“, so Zwazl.
Volle Zustimmung bei Zwazl finden andere Punkte des gestrigen Ministerrats-Beschlusses: Die geplanten Erleichterungen für die Beschäftigung von temporären Aushilfen bedeuten nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch weniger Kosten für den Arbeitgeber und mehr Netto vom Brutto für die jeweilige Aushilfskraft. Die Ausweitung der „Kalte-Hände“-Regelung auf im Freien erzielte Umsätze bis zu 30.000 Euro und die damit verbundene Befreiung von der Registrierkassenpflicht bedeutet mehr Praxisnähe für Betriebe, die Umsätze im Freien erwirtschaften. Die Verlängerung der Frist für die Umsetzung der technischen Sicherheitseinrichtungen bei den Registrierkassen von 1.1.2017 auf 1.4.2017 nimmt Zeitdruck von den Unternehmen und gibt ihnen ausreichend Zeit, die für sie jeweils richtige Lösung zu finden und umzusetzen. Die kurzfristige Aushilfe durch Familienangehörige im Betrieb wird praxisnah erleichtert und für die Betriebe in einer rechtssicheren Form geregelt. Zwazl: „In Summe umfasst das Paket also Schritte, die in die absolut richtige Richtung führen wie Maßnahmen, wo man in Sackgassen abbiegt. Die Diskussion ist eröffnet, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“


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