Rettungsdienstgesetz in Landesregierung beschlossen
ST. PÖLTEN. Die Landesregierung hat das neue Rettungsdienstgesetz beschlossen. Der zuständige Landesrat, Maurice Androsch, sieht darin eine Anerkennung von Rettungsorganisationen per Gesetz.
SPÖ-Gesundheitslandesrat Maurice Androsch hat heute das neue Rettungsdienstgesetz einem Landesregierungsbeschluss zugeführt. In der Folge wird dieses dem Landtag zur weiteren Beschlussfassung zugeleitet. „Nach unzähligen Beratungen in Expertenrunden ist es gelungen ein neues Rettungsdienstgesetz für Niederösterreich vorzulegen, das das Engagement und die Leistungen der angestellten und freiwilligen Mitarbeiter der Rettungsorganisationen in besonderer Weise würdigt“, so Androsch. Erstmals wurden dabei auch die Helfer vor Ort – First Responder – berücksichtigt, die sowohl bei den Rettungsorganisationen, als auch bei der Leitstelle zu registrieren sind. Auch wurde die Leitstelle als Koordinierungszentrum für alle in Niederösterreich anfallenden Rettungs- und Krankentransportdienste – im vergangenen Jahr wurden 739.750 Krankentransporte und 208.486 Notfalleinsätze durch Notruf 144 NÖ disponiert - erstmals ins Gesetz aufgenommen und die Verwaltungsaufgaben der Landesrettungsdienstzentrale klar als überregionale Aufgabe definiert.
Androsch abschließend: „Ein zentrales Anliegen war mir die überregional tätigen Rettungsorganisationen – namentlich Rotes Kreuz, ASBÖ und ÖAMTC – die die flächendeckende Versorgung in Niederösterreich anbieten und sichern, wie auch in anderen Bundesländern üblich, gesetzlich an zu erkennen. Ebenso die besonderen Rettungsdienste, wie Bergrettung, Wasserrettung und Höhlenrettung dort weiter zu verankern. Ein großer Dank gilt den vielen Freiwilligen und Hauptamtlichen, die Tag für Tag, im Dienste der Gesundheit der Niederösterreicher, mit unbändigem Einsatz unterwegs sind.“
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden