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Bundespräsidentschafts-Wahl: 3500 Wahlberechtigte mehr in Niederösterreich

Leserartikel Philipp Hebenstreit, 17.11.2016 12:18

ST. PÖLTEN. Die nächste Runde der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember naht mit Riesenschritten. Daher erklärte Landtagspräsident Hans Penz im Zuge einer Pressekonferenz Aktuelles zur Stichwahl.

3527 Niederösterreicher mehr als beim ersten Wahlgang können am 4. Dezember zur Stichwahl gehen. Foto: Wodicka

Das wichtigste Vorweg: es wird am 4. Dezember vor 17 Uhr kein vorläufiges Ergebnis geben. Landtagspräsident Hans Penz dazu: „Es dürfen davor keine Ergebnisse bekannt gegeben werden, da die letzten Wahllokale erst um 17 Uhr schließen.“ Das vorläufige Wahlergebnis mit den Briefwahlstimmen  wird frühestens am 5. Dezember veröffentlicht.  Tags darauf werden die Wahlakten noch durch die Wahlbehörde überprüft, sodass am 7. Dezember das endgültige Ergebnis auf dem Tisch liegen wird. Penz dazu: „Am 7. Dezember werden wir nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde dann das endgültige Ergebnis verkünden können“, so Penz. In Niederösterreich gibt es 1.287.203 Wahlberechtigte für die Wiederholung der Stichwahl. Im Detail sind 3527 Personen mehr wahlberechtigt als beim ersten Durchgang. Der Stichtag für 16-Jährige wurde von 27. September auf 4. Dezember verlegt. Beim Wahlgang am 4. Dezember sind somit alle Personen wahlberechtigt, die spätestens am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Penz erklärte dazu, dass die Gemeinden pro Stimmberechtigtem einen Kostenersatz von 3,27 Euro für alle Wahlgänge erhalten werden.

Die Hürden der Briefwahl

Wer am Wahlsonntag nicht persönlich zur Wahl schreiten kann, hat natürlich die Möglichkeit via Wahlkarte seine Stimme abzugeben. Eine schriftliche Beantragung der Wahlkarten ist bis 30. November möglich. Bis 2. Dezember kann man eine Wahlkarte persönlich beantragen, wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass der Wahlberechtigte mit Sicherheit das Wahlkuvert bekommt. Stichwort: Postweg! Bei der Briefwahl sind jedoch einige Punkte zu berücksichtigen. Das braune Überkuvert muss spätestens am Wahlsonntag um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde sein. Dieses muss ausgefüllt, unterschrieben und zugeklebt sein. Penz dazu: „Nur so ist eine gültige Wahl möglich. „Das sind die Gründe, warum unter Umständen eine Briefwahl nicht gezählt werden kann“, erklärt Hans Penz abschließend.


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