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Landeshauptmann-Stellvertreterin Renner über hohe Inkassokosten: "Es wird aus Dreck Gold gemacht"

Thomas Lettner, 27.02.2017 12:42

ST. PÖLTEN. Der „Verein pro Konsument“ - eine Kooperation zwischen Arbeiterkammer NÖ und Land NÖ - unterstützt seit 16 Jahren die Niederösterreicher in Konsumentenschutzangelegenheiten. Landeshauptmann-Stellvertreterin für Konsumentenschutz und Kommunale Verwaltung Karin Renner, AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser und AK Niederösterreich-Direktor Joachim Preiß verlängerten heute die Zusammenarbeit.

(v.l.) AKNÖ-Direktor Joachim Preiß, LH-Stellvertreterin Karin Renner, AKNÖ-Präsident Markus Wieser Foto: Herbert Käfer

Im vergangenen Jahr wurden 10.800 Niederösterreicher, darunter auch Nicht-AK-Mitglieder, beraten und unterstützt. Die Anfragen an die Konsumentenberater drehen sich um Finanzdienstleistungen, Wohnen, Handy und Internet.

„Die intensive Prävention und die hervorragende Kooperation mit der Arbeiterkammer Niederösterreich tragen Früchte“, freut sich Renner. „Besonders erfreulich ist, dass es im letzten Jahr keinen einzigen Beratungsfall zu einer Werbefahrt gab. Die Änderung der Gewerbeordnung zu Werbefahrten im Jahr 2012 und die Aufklärungsarbeit durch die Website von Arbeiterkammer und Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz www.haendewegvonwerbefahrten.at haben Wirkung gezeigt“, so Renner.

„Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit sind Arbeiterkammer Niederösterreich und pro Konsument die Nummer 1 im Konsumentenschutz in Niederösterreich. Wir sind die erste Anlaufstelle, egal, wo der Schuh drückt“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Kontogebühren schon um ein Viertel gestiegen

Im Zuge der Diskussionen rund um Bankomatgebühren ist für Wieser klar: „Der Zugang zum eigenen Geld muss kostenlos sein und darf nichts extra kosten.“ Die heimischen Konsumenten würden bereits genug an Kontogebühren bezahlen, die laut letztem Bankenmonitoring um ein Viertel gestiegen sind. Auch sonstige Spesen wie Vertragsänderungsgebühren würden beträchtliche Summen für die Konsumenten ausmachen. „Bankomatgebühren sind daher völlig inakzeptabel“, so Wieser.

Gebühren trotz Personalabbaus

Auch Landeshautpmann-Stellvertreterin Karin Renner zeigt sich kämpferisch: „Die Bankkunden zahlen bereits Kontogebühren. Der Zugang zum eigenen Bargeld ist ein essenzieller Bestandteil des Kontovertrages, der nicht mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden darf. In den meisten österreichischen Kontoverträgen ist das Abheben von Geld am Bankomaten im Girokonto- bzw. Kartenentgelt ohnehin schon inkludiert.“ Weitere Gebühren seien damit abzulehnen. Renner findet Bankomatgebühren auch deshalb für inakzeptabel, da in Banken technische Geräte zunehmen würden, jedoch gleichzeitig Personal abgebaut werde.

Ausblick für 2017

  • Kostensenkung bei den Finanzdienstleistungen: „Immer mehr Niederösterreicher werden durch hohe Bankspesen und horrende Überziehungszinsen belastet“, so Wieser. Noch immer müssen die Konsumenten bis zu 13 Prozent bei Überziehungszinsen zahlen. „Unser Vorschlag liegt bei sechs Prozent über dem Drei-Monats-Euribor“, sagt Wieser. Wie groß hier das Einsparungspotential für Konsumenten sei, zeige der Rechner der AK
  • Inkassobüros: Ein Brief vom Inkassobüro könne teuer kommen. Wenn die Forderung aber den Grundpreis um ein Vielfaches übersteigt, liege der Verdacht des Wuchers nahe. „Inkassokosten müssen mit der Höhe der Grundforderung gedeckelt werden. Es kann nicht sein, dass die Kosten den geforderten Betrag um ein Vielfaches übersteigen“, fordert Wieser. „Es wird aus Dreck Gold gemacht. Das ist uns ein Dorn im Auge“, fügte Karin Renner hinzu.
  • Schlichtungsstellen: Die Erreichbarkeit der Schlichtungsstellen als neutrale Vermittlungseinrichtung der Streitbeilegung soll heuer weiter verbessert werden, regionale Sprechstunden seien gerade in Koordinierung und sollen ortsnahe Hilfestellung ermöglichen. Die Teilnahmequote der Unternehmen an Schlichtungsverfahren sei im Vorjahr mit 78 Prozent zwar respektabel, müsse aber verbessert werden. Unternehmen und Konsumentenen könnten sich dadurch unnötige Gerichtsverfahren ersparen.

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