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STEYR. Die glatt gepflasterte Flaniermeile am Stadtplatz gilt als Gehsteig, weshalb Radfahren dort verboten ist.

Doris Maleninsky, Verkehrserzieherin der Polizeiinspektion Stadtplatz, und Mobilitäts-Stadtrat Reinhard Kaufmann an der Grenze zur neuen Flaniermeile Foto: Magistrat Steyr | Presse

Im Bereich der Fußgängerzone beim Leopoldimarkt und der neuen Flaniermeile zwischen Kaigasse und Eisengasse ist nicht immer klar ersichtlich, wo und wie Radfahren erlaubt ist beziehungsweise welche Flächen den Fußgängern vorbehalten sind.

Konflikte vermeiden

„Ohne Schilderwald oder Verschandelung des schönen Pflasters durch Markierungen wird dies auch für die gesamte Fläche nicht vollständig erreichbar sein“, erklärt Mobilitäts-Stadtrat Reinhard Kaufmann (Grüne), selbst leidenschaftlicher Radfahrer. „Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern – mit und ohne Fahrzeug – und Unfälle sind in der Praxis am besten durch rücksichtsvolles und an die jeweilige Situation angepasstes Fahren zu vermeiden“, so Kaufmann. Seit 1. Juni gelten die Regeln für Fahrradfahren auch für die Benützung von Elektro-Scootern. Die Fußgängerzone beim Leopoldibrunnen darf übrigens mit dem Rad befahren werden, allerdings ist dort Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.


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