Leserbrief: "Biber keinesfalls erschießen"
STEYR. Der Tips-Artikel „Biber sorgt für massive Baumschäden“ hat bei unseren Lesern einige Reaktionen hervorgerufen.
Um des Bibers Willen
Mein Name ist Lisa Bucher, wohnhaft in Steyr, an der Steyr, in der Fabrikstraße. Ich schreibe Ihnen aufgrund des Artikels „Biber sorgt für massive Baumschäden“ aus der Tips-Ausgabe vom 13. Jänner. Der Grund meines Schreibens ist eine eventuelle „Sondergenehmigung für das Abschießen des Bibers“, die angefragt werden soll.
Ich möchte mich dazu äußern, da ich finde, dass dieser Biber nichts verbrochen hat, um mit dem Tod bestraft zu werden und sehe daher diese Maßnahme als absolut nicht gerechtfertigt. Ich verstehe, dass ein Fällen der alten, dekorativen Bäume zu manch Aufruhr führt und eventuell das typische Stadtbild stört. Dennoch wurde dadurch niemand geschädigt und auch keine Häuser wurden durch die angenagten Bäume zerstört. Einmal davon abgesehen, was sich wohl der Biber dabei gedacht hatte, als in seinem natürlichen Lebensraum Häuser aus Beton hochgezogen wurden und Straßen den Weg versperrten.
„Flocki“ schwimmt vorbei
Ich selbst wohne an diesem Fluss, nicht weit entfernt von der Baum-Unfallstelle, und ab und an schwimmt genau dieser Biber unter meinem Balkon vorbei. Ich kann nur sagen, es ist eine echte Seltenheit, einen Biber in freier Wildbahn zu sehen und ich freue mich jedes Mal darüber. Wir haben ihn sogar „Flocki“ getauft.
So sehr wir diesen Erholungs- und Grünbereich in Steyr genießen und brauchen, sollten wir auch unsere noch wenigen, unter Schutz gestellten Biber von dieser einmaligen Flusslandschaft profitieren lassen.
Ich verstehe, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, würde aber mehr Mittel in das Abschirmen der Bäume stecken, als den Tod eines unschuldigen Lebewesens zu befürworten.
Aufgrund dessen beziehe ich mich in einem Schreiben auf das Öo. Naturschutzgesetz 2001, das besagt, dass „der Artenreichtum der heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierwelt (Artenschutz) sowie deren natürliche Lebensräume und Lebensgrundlagen erhalten werden sollen“.
Somit plädiere ich auf ein Umsiedeln, aber keinesfalls auf ein Erschießen des Bibers. Denn im Grunde würde man den Biber für seine Natur bestrafen, das in etwa so wäre, wie uns zu erschießen, weil wir tagtäglich auch unsere natürlichen Bedürfnisse befriedigen.
von Lisa Bucher, Steyr
Einwand nicht angenommen
Ich wohne schon 25 Jahre im Wehrgraben. Seit 2020 wurde im Bereich Fabrikstraße sehr viele Bäume gefällt - leider. Es war ein sehr alter Baumbestand. Auf Grund meiner Anfrage warum dies passiert wurde mir mitgeteilt, dass eine Gefahr besteht für den neuen Spielplatz oder bei Sturm. Leider wurde kein Einwand meinerseits angenommen. Also der Biber war sicher nie das Problem! Auch bei den Schrebergärten wurde derart abgeholzt. In anderen Städten wird alles begrünt. In Steyr passiert das Gegenteil.
von Ingrid Siedler, Steyr
Harmonisches Zusammenleben
Ich schließe mich der Meinung von Frau Bucher und Frau Siedler an – eine Tötung des Tieres ist keine langfristige Lösung. Auf den Fotos von Herrn Huber lässt sich sehr klar erkennen, dass der Biber nicht an Bäumen knabbert, die mit einem Maschendrahtzaun oder sonstigem Drahtgitter geschützt sind. Und soweit ich das beobachten konnte, mussten Bäume gefällt werden, die mit keinem Schutzgitter versehen waren.
Wird der Biber getötet und werden die Bäume weiterhin nicht geschützt, wird womöglich sehr bald ein anderer Biber das Gebiet zwischen Schwimmschule und Pizzeria zu seinem neuen Revier machen. Und was dann?
Das Land Oberösterreich hat ein eigenes Bibermanagement – dieses bietet Unterstützung bei Biberproblemen an: » […“ durch Beratung wie Schäden möglichst verhindert oder gemildert werden können, und durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biberprämie. Biber sind streng geschützt, auch die Entfernung von Biberdämmen ist verboten. « Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/129257.htm
Zusätzlich hat das Bibermanagement ein Handbuch (Mit dem Biber leben!) publiziert, dass über einen zeitgemäßen und rechtmäßigen Umgang mit dem Biber informiert und welches kostenlos per Download für jederfrau und jedermann zur Verfügung steht. Quelle: https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/863_DEU_HTML.htm
Ich bitte daher inständig bevor über eine Tötung des Bibers überhaupt nachgedacht wird, Schutzmaßnahmen zu treffen und diese auch ordnungsgemäß durchzuführen, damit ein harmonisches Zusammenleben von Wildtier und Mensch möglich ist.
Denn eine Entnahme des Tieres ist erst dann möglich, wenn andere Präventivmaßnahmen nicht greifen und diese wurden in diesem Fall nicht bzw. wenn dann nur sehr beliebig gesetzt.
von Anna Baldinger, Steyr
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