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Volkshilfe OÖ kritisiert "unsoziale Konzerne"

Wurzer Katharina, 13.10.2020 14:08

STEYR/LINZ. Bei MAN in Steyr droht derzeit 2.300 Mitarbeitern die Kündigung. Auch der Innviertler Flugzeugzulieferer FACC und die VOESTalpine entlassen Beschäftigte. Laut Michael Schodermayr, Vorsitzendem der Volkshilfe OÖ, gibt es jedoch keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Im Kapitalismus gehe es nur noch um nackte Zahlen und Gewinnoptimierung.

Der Vorsitzende der Volkshilfe OÖ Michael Schodermayr kritisiert das Vorgehen von Konzernen wie MAN und der VOESTalpine. (Foto: Karin Schwarz)

Der deutsche Lastwagen-Hersteller MAN möchte seine Mitarbeiter in Österreich und Deutschland um ein Viertel reduzieren. So soll das Werk in Steyr geschlossen werden, womit 2.300 Mitarbeiterin die Kündigung droht. Dabei liegt der Umsatz des Konzerns laut Volkshilfe OÖ bei elf Milliarden Euro, die Rendite soll auf acht Prozent erhöht werden. „Während die Konzernmütter satte Gewinne schreiben und Millionen an ihre Aktionäre auszahlen, stehen in den österreichischen Werken tausende Mitarbeiter vor der Kündigung. Eine derartige Vorgangsweise ist unverständlich und unmenschlich, weil sie bei den Betroffenen Angst und Hoffnungslosigkeit schürt. Und das in einer Zeit, in der die Unsicherheit ohnehin enorm groß ist und Solidarität im Vordergrund stehen sollte“, kritisiert der Vorsitzende der Volkshilfe OÖ Michael Schodermayr jetzt. Er weist darauf hin, dass in der Region rund 5.000 Menschen betroffen wären, wenn die Zulieferer mitgezählt werden. Darüber hinaus kündigen der Flughzeughersteller FACC und der Technologiekonzern VOESTalpine Beschäftigte.

Förderungen sollten zurückbezahlt werden

„Im Turbo-Kapitalismus geht es nur noch um nackte Zahlen und Gewinnoptimierung. Kaum wird die Gewinnspanne kleiner, wackeln bereits tausende Jobs. Obwohl Milliarden an Wirtschaftsförderungen geflossen sind und noch immer fließen“ , sagt Schodermayr. Der Vorsitzende der Volkshilfe OÖ fordert ein Umdenken der verantwortlichen Politiker und Konsequenzen für Konzerne, die trotz Corona-Förderungen und Kurzarbeit Arbeitsplätze streichen. In solchen Fällen sollten die Förderungen und Hilfsgelder zurückbezahlt werden müssen.


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