Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Ist das schöne Schloss Mühldorf bald ein Ort für den Maßnahmenvollzug?

Mag. Jacky Stitz, 29.07.2025 08:47

FELDKIRCHEN. (UPDATE) Aufregung herrscht in Feldkirchen, denn: das einst für schöne Events (wie z.B. Hochzeiten) beliebte Schloss Mühldorf könnte bald einen bitteren Beigeschmack bekommen. Annahme dafür ist ein Bürgermeisterbrief von David Allerstorfer (SP). Darin informiert er darüber, dass eine mögliche Nachnutzung in Form einer Unterbringung von „geistig abnormen Rechtsbrechern“ (nach § 21 StGB) im Raum steht. Stand 15:08 Uhr: „Es gibt keine weiteren Pläne des Trägers“, so das Ortsoberhaupt.

  1 / 4   David Allerstorfer, Bürgermeister von Feldkirchen (SP), versandte eine Amtliche Mitteilung an die Bürger zur möglichen Nutzung von Schloss Mühldorf für den Maßnahmenvollzug. (Foto: McGreenie (l.)/Vowe (r.))

Das Schloss Mühldorf in Feldkirchen ist in Privatbesitz der Familie Würmer. Besonders beliebt war es einst für schöne, große Feste und Feiern - wie etwa Hochzeiten. Seit einiger Zeit ist es hier aber um die ehemalige Eventlocation ruhig geworden. Neue Ideen, wie die Realisierung eines Maßnahmenvollzuges für geistig abnorme Rechtsbrecher, standen plötzlich im Raum.

Daher richtete sich der Bürgermeister von Feldkirchen in seiner Amtlichen Mitteilung (per Post bzw. elektronisch) an die Gemeindebürger: „Transparente und sachliche Information bildet die Basis für einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Themen“, ist hier gleich zu Beginn zu lesen. Mit seinem Schreiben informiert er die Feldkirchner: „Einerseits über die mögliche Nutzung von Schloss Mühldorf im Zusammenhang mit dem Maßnahmenvollzug nach § 21 StGB und andererseits meinen Standpunkt klar mitteilen – sowie deutlich signalisieren, dass alles getan wird, um für die Menschen hier vor Ort Sicherheit und Lebensqualität zu gewährleisten.“

So wurde die Marktgemeinde darüber informiert, dass „zwischen dem Eigentümer von Schloss Mühldorf und einem Betreiber von Nachsorgeeinrichtungen Gespräche über eine mögliche Nutzung zur Unterbringung von Personen laufen, die gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB als geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt und bedingt entlassen wurden.“

Es erfolgt laut Schreiben eine „klare Positionierung, auch parteiübergreifend, gegen dieses Projekt. Die Sicherheit der Gemeinde hat oberste Priorität“, steht hier schwarz auf weiß. Die Haltung wurde dem potenziellen Betreiber und dem Eigentümer auch schriftlich mitgeteilt. „Vom potenziellen Betreiber wurde der Marktgemeinde versichert, dass es keine Entscheidungen ohne Einbindung der Gemeinde geben werde und aktuell lediglich Rahmenbedingungen geprüft würden.“

Was beinhaltet § 21 des Strafgesetzbuches?

Der Bürgermeister dazu in seinem Schreiben: „§ 21 des Strafgesetzbuches regelt die Unterbringung von „geistig abnormen Rechtsbrechern“ – also Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung strafbare Handlungen begangen haben und als gefährlich gelten. Im Maßnahmenvollzug werden diese Personen nicht in einem normalen Gefängnis, sondern in speziellen Einrichtungen untergebracht – mit dem Ziel, sie zu therapieren und später schrittweise wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Wenn die Gefährlichkeit laut Gutachten abnimmt, kann eine bedingte Entlassung erfolgen – allerdings unter Auflagen, wie etwa der verpflichtenden Unterbringung in einer betreuten Einrichtung.

Kritisch zu sehen ist, dass diese Entlassungen nicht immer ohne Risiko sind. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen Betroffene trotz Auflagen rückfällig werden.

Gerade in ländlichen Gemeinden fehlt oft die notwendige Infrastruktur für eine professionelle Nachsorge. Gleichzeitig besteht für Anrainerinnen und Anrainer kaum Mitspracherecht, wenn solche Einrichtungen geplant werden – obwohl die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl und die Entwicklung einer Gemeinde erheblich sein können. Die gesetzlichen Regelungen sind aus Sicht vieler Gemeinden nicht ausreichend auf den Schutz der Bevölkerung abgestimmt. Es braucht mehr Transparenz, mehr Kontrolle und mehr Mitsprache für betroffene Gemeinden – besonders dann, wenn sensible Einrichtungen mitten in einem Ortsgebiet entstehen sollen.“

Update (15:08 Uhr)

Wie Bürgermeister David Allerstorfer im Tips-Gespräch verrät, ist die Idee - erstmals - vom Tisch: „Ich habe heute ein Gespräch mit dem Verantwortlichen der potenziellen Betreiber/Trägerorganisation geführt. Es war ein konstruktives Gespräch. Das Ergebnis: Eine mögliche Nutzung durch den Träger wird nicht weiter geprüft. Es gibt keine weiteren Pläne zur Nutzung durch den Träger.“

Was so viel bedeutet wie, dass hier keine geistig abnormen Rechtsbrecher Einzug erhalten werden. Überhaupt wünsche sich das Feldkirchner Gemeindeoberhaupt sowieso eine ganz andere Form der Nutzung - wie etwa „gastronomische oder touristische.“

Infos über das Schloss Mühldorf: https://schlossmuehldorf.at/

Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden