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ÖSTERREICH: Für Lehrlinge besteht – unabhängig von der Höhe der Lehrlingsentschädigung – Anspruch auf Familienbeihilfe so lange die Lehrzeit andauert, höchstens jedoch bis zum 24. Lebensjahr.

Foto: Jack Frog/shutterstock.com
Foto: Jack Frog/shutterstock.com

Mehr Information dazu gibt es auf www.ooe.arbeiterkammer.at


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