tips.at als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen
Anspruch auf Familienbeihilfe
ÖSTERREICH: Für Lehrlinge besteht – unabhängig von der Höhe der Lehrlingsentschädigung – Anspruch auf Familienbeihilfe so lange die Lehrzeit andauert, höchstens jedoch bis zum 24. Lebensjahr.

Mehr Information dazu gibt es auf www.ooe.arbeiterkammer.at


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden