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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Erschreckende Zahlen präsentiert Hans-Jürgen Hofinger vom Kriminalreferat der Bezirkspolizei Vöcklabruck. Der Widerstand gegen die Staatsgewalt und auch das aggressive Einschreiten von Unbeteiligten gegen die Beamten nehmen stark zu.

  1 / 2   Immer öfter an der Tagesordnung: Widerstand bei Einsätzen der Polizei Symbolfoto: Volker Weihbold

Von 2017 bis Ende August 2018 gab es 27 Widerstands-Delikte (früher zwei bis drei pro Jahr). 22 Beamte wurden dabei verletzt. Die Polizisten haben bei Amtshandlungen die Befugnis zu Festnahmen, Wegweisungen oder zum Anlegen von Handschellen. Würden sich Leute widersetzen, dann dürfen auch Zwangsmittel angewendet werden. „Aber leider gibt es immer mehr Leute, die das nicht respektieren wollen“, so Hofinger, der den Trend nicht nachvollziehen kann. „Wir machen das nicht aus Spaß, weil es lustig ist, sondern weil es notwendig ist und wir die Befugnis dazu haben.“ Betroffene, die damit nicht einverstanden sind, können später von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen. „Was aber keinesfalls geduldet werden kann, ist der direkte Widerstand, speziell mit Einsatz von Körperkraft!“Im Bezirk Vöcklabruck gäbe es vermehrt Einsätze, die banal anfangen und sich zu Auseinandersetzungen mit ungeahnten Folgen entwickeln. Beispielsweise werden die Beamten zu Zeltfesten oder Lärmerregungen gerufen, schreiten dort gegen den Aggressor ein und werden – teilweise sogar von Unbeteiligten – beschimpft, bedroht oder angegriffen. „Das ist ein Irrsinn, der Konsequenzen hat!“ 22 Beamte in Uniform wurden durch Widerstands-Delike seit 2017 im Bezirk verletzt. Sie trugen Biss- und Kratzwunden, Knochenbrüche, Schulterluxationen und vieles mehr davon, die teilweise in langen Krankenständen münden. „In dieser Uniform, die die Staatsgewalt ausübt, stecken auch nur Menschen drinnen, das muss man sich klarmachen“, so Kriminalreferent Hofinger, der selbst unter anderem schon Prellungen, Rippenbrüche, Abschürfungen und einen gebrochenen Finger erlitten hat. Die Folgen des Sinkens der Hemmschwelle gegenüber Beamten sind oft U-Haft, Gerichtsverhandlungen, Geld- oder Freiheitsstrafen und meist sogar eine Vorstrafe. Hinzu kommen Schmerzensgeldforderungen von den Polizeibeamten.

Nicht erklärbar

Diese beunruhigende Entwicklung ziehe sich quer durch den Bezirk, betreffe alle Inspektionen, männliche und weibliche Beamte zugleich. Auch hängt der Widerstand nicht mit bestimmten Delikten zusammen, das betreffe den Verkehrsunfall genauso wie die Familienstreitigkeit. In St. Georgen habe sich beispielsweise eine Person derart heftig gewehrt, dass drei Beamte verletzt wurden. „Ich habe keine Erklärung dafür“, ist Hofinger ratlos. Die Polizei sei zur Deeskalation angehalten, müsse sich aber natürlich wehren, wenn sie angegriffen wird. „Wenn wir dazu aufrufen, ein bestimmtes Verhalten einzustellen, dann tun wir das im Auftrag der Behörde oder des Gerichts. Auch wenn jemand damit nicht einverstanden ist, muss er trotzdem Folge leisten!“In der Vorwoche kam es in St. Georgen neuerlich zur Festnahme eines aggressiven Mannes, wobei wiederum ein Beamter schwer verletzt (Lendenwirbel-Bruch) wurde. Der Beschuldigte wurde in das Gefangenenhaus Wels eingeliefert.

Strafrahmen:

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt/Widerstand gegen die Staatsgewalt: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung jedoch mit Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Tätlicher Angriff auf einen Beamten: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren


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