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Urteil: 13 Jahre Haft und Einweisung für Arzt

Martina Ebner, 18.06.2020 09:17

BEZIRK VÖCKLABRUCK/GMUNDEN. Am Landesgericht Wels ist ein Arzt aus dem Salzkammergut zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll 109 Buben sexuell missbraucht haben. Außerdem wurde er vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Symbolfoto: Billion Photos/Shutterstock.com
Symbolfoto: Billion Photos/Shutterstock.com

Der Prozess gegen den 56-jährigen Mediziner verlief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Als Arzt darf er Mann nicht mehr arbeiten. Den Privatbeteiligten wurden fünfstellige Summen zugesprochen.

Teils schwere sexuelle Missbrauchshandlungen

In der Anklage, die die Staatsanwaltschaft Wels eingebracht hatte, war dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen worden, im Salzkammergut und in Ägypten seit dem Jahr 2000 bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 als Arzt teils schwere sexuelle Missbrauchshandlungen vorgenommen zu haben. Außerdem wurden ihm der Besitz und die Weitergabe von Cannabiskraut an Minderjährige vorgeworfen.

Bei 40 Opfern seien Tathandlungen vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt, bei drei seien schwere gesundheitliche Folgen eingetreten. Weiters wurde ihm vorgeworfen, in mehreren Fällen Personen zur Herstellung pornografischer Videoaufnahmen minderjähriger Personen angestiftet zu haben.

13 Jahre Haft

Der Angeklagte selbst bekannte sich zum Großteil schuldig. Er habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen. Der schwere sexuelle Missbrauch von Unmündigen sowie die Vorwürfe bezüglich eines Porno-Drehs und Drogen wurden aber bestritten.

Das Gericht verurteilte den Arzt zu 13 Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen.

Nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


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