Ausreisekontrollen für den Bezirk Vöcklabruck ab 2. November
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Für den Bezirk Vöcklabruck tritt ab Dienstag, 2. November, 0 Uhr, der Hochinzidenz-Erlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk.

Der Bezirk Vöcklabruck liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Gleiches gilt auch für die Bezirke Bezirk Perg (520,3) und Steyr-Land (521,6), für die ebenfalls der Hochinzidenz-Erlass in Kraft tritt. In Oberösterreich gilt der Erlass bisher bereits in den Bezirken Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen.
Punktuelle Ausreisekontrollen
In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.
Geimpfte und Genesene
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 vollimmunisiert wurden, sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in den Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster.
Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.
Ausnahmen
Ausgenommen sind beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz. Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht: für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr; zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen; zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs; für Kinder, Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen; für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports.
Umfassende Impfangebote
Für die Corona-Schutzimpfung stehen im Bezirk Vöcklabruck zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärzten ist das beispielsweise die Impfstraße des Landes OÖ in der VARENA Vöcklabruck. Alle aktuellen Impfangebote finden sich auf www.ooe-impft.at.


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