Rechtskräftig ist der Freispruch im Fall Kellermayr
SEEWALCHEN/WELS. Der Freispruch für den Deutschen Roman M. (61) im Verfahren rund um Drohungen gegen die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ist rechtskräftig, nachdem die Nichtigkeitsbeschwerde von der Staatsanwaltschaft Wels zurückgezogen wurde.
Vier Tage lang dauerte Anfang April dieses Jahres der Prozess im Zusammenhang mit dem Fall der Seewalchener Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die sich im Sommer 2022 das Leben nahm, weil sie zahlreiche Drohungen erhalten hatte. Der Angeklagte Roman M. wurde damals am Landesgericht Wels von einem Schöffengericht freigesprochen. Das Urteil ist nun deshalb auch rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Wels ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen hat. Roman M. stand vor Gericht, weil er der Ärztin aus Seewalchen unter anderem damit gedroht hatte, sie vor ein „Volkstribunal“ zu stellen. Ihm war vorgeworfen worden, am Suizid von Lisa-Maria Kellermayr mitschuldig gewesen zu sein.
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