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VÖCKLABRUCK. Im Vorjahr hat die Arbeiterkammer Vöcklabruck in Summe 6,06 Millionen Euro an arbeits- und sozailrechtlichen Ansprüchen sowie Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder erreicht.

Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich, und Martina Obermaier, AK-Bezirksstellenleiterin Vöcklabruck

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und – wenn das nichts bewirkt – vor Gericht gehen. Die Summe, die für AK-Mitglieder aus dem Bezirk durch Rechtshilfe und -vertretung erstritten werden musste, ist im Vorjahr deutlich in die Höhe geschnellt.

Durch außergerichtliche Interventionen wurden 370.539 Euro an vorenthaltendem Entgelt eingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten 531.068 Euro erkämpft werden. Meist sind die Gründe Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen, gefolgt von vorenthaltendem laufenden Entgelt, der Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen sowie Einsprüche gegen ungerechtfertigte Arbeitgeberforderungen.

Alle Hände voll zu tun

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Vöcklabruck im Vorjahr 3.016.884 Euro. „Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche und Pflegegeld“, weißt Martina Obermaier, AK-Bezirksstellenleiterin Vöcklabruck.

Deutlich mehr Arbeitnehmer als 2016 waren 2017 von Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen. 350 gegenüber 179 ein Jahr zuvor. 2.139.509 Euro an offenen Ansprüchen hat die AK für diese Menschen hereingebracht.

Auch landesweit hatten die Rechtsexperten der AK im Vorjahr alle Hände voll zu tun, berichtet Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich. Sie führten 2017 fast 305.000 Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro. Auffällig sei, dass die Arbeitnehmer seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, würden oft ängstlich und zögerlich agieren, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen. Grund sei Unsicherheit und Angst um den Job. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beispiele aus der Praxis

Unterbezahlt war ein Fleischer aus Ungarn, der über eine Leiharbeitsfirma sechs Jahre lang bei einer Fleischerei im Bezirk Vöcklabruck beschäftigt war. obwohl er seinen Berufsabschluss auch in Österreich hatte zertifizieren lassen, war er nur als angelernter Fleischer eingestuft. Erst nach Androhung gerichtlicher Schritte durch die AK zahlte der Arbeitgeber dem Mann die Differenzbeträge für Lohn, Überstunden- und Nachtzuschläge, Sonderzahlungen und anderer Beträge nach. Allein für die letzten drei Jahre waren das fast 11.000 Euro.

Für einen invaliden Außendienstmitarbeiter erkämpfte die AK Vöcklabruck die Weiterbezahlung von Reha-Geld, nachdem die Pensionsversicherung die Zahlung eingestellt hatte. Der Mann war im Dienst bei einem Autounfall schwer verletzt worden und musste bereits elf Operationen über sich ergehen lassen. Eine zwölfte Operation war bereits geplant, doch die PVA entzog ihm plötzlich das Reha-Geld. Die AK klagte und ein vom Gericht bestellter Gutachter stellte fest, dass der Mann nach wie vor arbeitsunfähig und der Entzug des Reha-Geldes zu Unrecht erfolgt war.


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