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Erholung im Wald: Forstliche Sperrgebiete beachten

Martina Ebner, 12.04.2020 13:23

BEZIRK VÖCKLABRUCK. Durch die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion von Covid-19 Infektionen ist der Wald ein noch beliebterer Erholungsort für Spaziergänge geworden. Doch gerade jetzt finden – vor allem aufgrund der Borkenkäferproblematik – in vielen oberösterreichischen Wäldern Holzernteeinsätze statt. Hier gilt es für Besucher, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Foto: dugdax/Shutterstock.com
Foto: dugdax/Shutterstock.com

„Ich appelliere daher an alle Waldbesucher, die gesetzlichen Regelungen bei einem Waldausflug zu beachten. Ein Spaziergang im Wald kann unter den momentanen Lebensbedingungen Balsam für die Seele sein. Wer den Wald besucht, sollte aber nicht nur sein eigenes Wohl, sondern auch das Wohl des Waldes im Auge behalten und sich entsprechend verhalten“, betont Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.

Das Nutzen des Waldes zu Erholungszwecken ist im österreichischen Forstgesetz verankert und ermöglicht dem Waldbesucher bis auf wenige Einschränkungen (beispielsweise Forstgärten, Holzlagerplätze, Kulturen unter drei Meter Höhe) das räumlich weitgehend und zeitlich uneingeschränkte Betreten des Waldes. Diese Freigabe bezieht sich auf das bloße Betreten, ein Befahren mit Fahrrädern, das Campieren oder das Entzünden von Feuer sind explizit ausgeschlossen.

Gesperrte Bereiche aufgrund von Waldarbeit

Gründe der Waldhygiene und das Vorbeugen einer weiteren Massenvermehrung von Borkenkäfern erfordern aktuell vielerorts Holzernteeinsätze. Durch Stürme in der Vergangenheit gebrochene oder entwurzelte Bäume und anderes bruttaugliches Schadholz werden jetzt, vor der Schwärmzeit der Schadinsekten, von Waldarbeitern aus dem Wald entfernt.

Der Waldbesitzer ist verpflichtet, den Gefahrenbereich von Holzernteeinsätzen zu sperren, um den Waldbesucher vor umfallenden Bäumen oder vor von Erntemaschinen ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Kennzeichnung dieser Sperrgebiete erfolgt mit eigenen Hinweistafeln. Entsprechende Zusatztafeln informieren über den Sperrgrund und die Dauer.

Verletzungsgefahr

Gefahr ist in diesen Gebieten auch außerhalb der zu erwartenden Arbeitszeiten der Forstarbeiter gegeben. Gerade von gebrochenen und schlecht verwurzelten Stämmen geht ständig ein großes Gefährdungspotential aus. Stämme können etwa durch aufkommenden Wind plötzlich umstürzen. Auch zwischengelagertes Holz ist gefährlich. Wenn Holzpolter bestiegen werden und sich ein Stamm durch die zusätzliche Last zu bewegen beginnt, können teilweise schwere Verletzungen die Folge sein.

„Ich appelliere daher eindringlich, das Betretungsverbot in gesperrten Bereichen während der gesamten angegebenen Frist unbedingt zu beachten“, so Langer-Weninger.


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