Landesrechnungshof: Kritik an hohen BZ-Mitteln für Grundstückskäufe

Martina Ebner Tips Redaktion Martina Ebner, 18.05.2022 16:52 Uhr

UNTERACH. Der Landesrechnungshof kritisiert problematische Vorgangsweisen der Gemeinde und des Landes OÖ bei zwei Grundankäufen.

Der Klub der Grünen hatte den Landesrechnungshof mit einer Sonderprüfung betreffend die Förderungen des Landes OÖ aus dem Gemeinderessort für die Gemeinde Unterach, insbesondere in Zusammenhang mit dem Ankauf eines Naturbadeplatzes und eines weiteren Grundstücks (Areal Goldener Anker) beauftragt. „Für die Finanzierung der beiden Areale hat das Land mit insgesamt 2,8 Millionen Euro eine recht hohe Summe an BZ-Mitteln an die Gemeinde zugesagt“, erklärt LRH-Direktor Friedrich Pammer. 1,6 Millionen Euro waren zum Prüfungszeitpunkt bereits ausbe­zahlt, der Rest soll bis 2029 an die Gemeinde fließen.

Keine Transparenz

Die „wenig transparente Finanzierung“ bei beiden Ankäufen wird vom Landesrechnungshof kritisiert. Der damals zuständige politische Referent sagte dem Bürgermeister von Unterach im Rahmen der Vorsprache zwei Millionen Euro Unterstützung für den Ankauf des Areals Goldener Anker zu. Diese Zusage wurde willkürlich getroffen; es fehlte die Bedarfsprüfung und zu diesem Zeit­punkt waren weder die Gesamtausgaben noch die weiteren Finanzierungsmöglichkeiten klar. Die Gemeinde konnte keine Eigenmittel zum Ankauf beisteuern. Bisher hat das Land OÖ 800.000 Euro an BZ-Mitteln an die Gemeinde Unterach für das Projekt Goldener Anker ausbezahlt. Die Gemeinde konnte diese Mittel zum Prüfungszeitpunkt aber mangels Sondertilgungsmöglichkeiten teilweise nicht für die Darlehensrückzahlung verwenden; sie warten in einer Rücklage auf ihre Verwendung. „Das Land sollte sicherstellen, dass alle ausbezahlten BZ-Mittel zweckentsprechend verwendet werden“, sagt der LRH-Direktor. Er macht auch darauf aufmerksam, dass Rückforderungsansprüche beim Naturbadeplatz und beim Goldenen Anker aufgrund unrichtiger Angaben der Gemeinde zur Finanzierung nicht auszu­schließen seien.

Sonderfinanzierungen genauer regeln

Eine generelle Konkretisierung hinsichtlich Sonderfinanzierungen sei zudem bei den Richtlinien des Landes OÖ zur Gemeindefinanzierung Neu geboten. Da in den geprüften Fällen die Sicherstellung eines freien Seezuganges ein wesentliches Kaufmotiv war, sollte das Land OÖ in Zukunft Bedingungen, wie beispielsweise den Erhalt des freien Seezugangs, an die BZ-Mittel-Vergabe knüpfen, schlägt der Landesrechnungshof vor.

Große finanzielle Herausforderungen

Da sich der Schulden­stand von Unterach zwischen 2015 und 2019 auf über 8 Millionen Euro verdreifachte, ist die angedachte Entwicklung des Ortszentrums mit dem Areal Goldener Anker derzeit nicht zu realisieren, so der Landesrechnungshof. Die Gemeinde kann zudem entgegen ihrer ursprünglichen Annahme angeblich nicht über die Boots­hütte beim Naturbadeplatz verfügen, deren Abtragung und Versetzung sie im Rahmen eines Baulandsicherungsvertrages mit dem Immobilieninvestor vereinbart hatte. „Die Annahme der Gemeinde, dass sie durch den Eintritt in den Vertrag zur Nutzung eines Teils der Seefläche Rechte an der dort befindlichen Bootshütte erlangt hat, trifft nicht zu. Mit den möglichen Eigentümern der Bootshütte – der Österreichischen Bundesforste AG oder dem damaligen Grundeigentümer – wurde nie Kontakt aufgenommen. „Die Gemeinde sollte daher die Eigentumsrechte rasch klären; sie darf dem Investor keinesfalls mehr erlauben, die Bootshütte abzutragen“, erklärt Pammer.

Mögliche Klage als Druckmittel

„Problematisch“ ist für den Landesrechnungshof auch eine in den Raum gestellte Klagsandrohung eines Investors gegen das Land OÖ. Die Gemeinde hatte das Büro des damals zuständigen politischen Referenten darüber informiert und den Verzicht auf eine Klage für den Fall eines Zustandekommens des Verkaufs in Aussicht gestellt.

Badeplatz muss öffentlich bleiben

„Alles, was wir in der Causa Unterach befürchtet haben, ist nicht nur eingetreten, sondern noch wesentlich dramatischer als wir vermutet haben: Der Bericht des LRH legt auf 117 Seiten einen Akt der politischen Verantwortungslosigkeit bloß“, so der Grüne Klubobmann Severin Mayr. „Jetzt muss alles dafür getan werden, dass der Badeplatz in Unterach für die Bevölkerung öffentlich zugänglich bleibt, andernfalls müsse eine Rückzahlung der Steuergelder durch die Gemeinde das Ziel sein. Denn diese wurden eindeutig entgegen dem klaren öffentlichen Interesse eingesetzt, wie der LRH bestätigt“ fordert der Grüne Klubobmann Mayr die Landesregierung auf, hier umgehend für Klarheit zu sorgen.

Die regionale SPÖ-Landtagsabgeordnete und Tourismussprecherin Doris Margreiter verurteilt die „intransparente Mauschelei mit Steuergeld.“ Sie sagt: „Der Fall Unterach ist ein trauriges Beispiel, was aus Oberösterreich wird, wenn die ÖVP die ganze Macht hat. Es wird sich gegenseitig bedroht, die notwendige Kontrolle der öffentlichen Mittelverwendung fehlt und das Ergebnis ist ein Schaden für die öffentliche Hand.“

Klubobmann Herwig Mahr (FPÖ): „Wesentlich ist, dass mit den Projekten die Erweiterung der freien Seezugänge gewährleistet wird. Dies liegt klar im Interesse der Allgemeinheit, weshalb die öffentliche Hand in solchen Fällen auch tiefer in die Tasche greifen muss. Das muss es dem Land wert sein.“ Dass der Landesrechnungshof bei seiner Prüfung hinsichtlich der Vorgehensweise und Abwicklung auch Mängel festgestellt habe, hinterlasse eine „schiefe Optik, die es so nicht geben dürfe“, so Mahr: „Sichergestellt werden muss, dass die öffentlichen Gelder zweckentsprechend verwendet werden. So muss auch der Finanzierungsplan den Darlehensmodalitäten angepasst werden.“

NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer sieht im Ergebnis des Berichts einen weiteren Beleg dafür, wie sehr für die OÖVP in Oberösterreichs Landesregierung Parteipolitik im Vordergrund stehe: „Die Richtlinien der Gemeindefinanzierung Neu für derartige Sonder­finanzierungen müssen, wie vom LRH vorgeschlagen, endlich grundlegend überarbeitet werden.“ Es sei dringend zu klären, welche Rückforderungsansprüche seitens des Landes, aufgrund von unrichtigen Angaben der Gemeinde, bei beiden Projekten bestehen.

Erste Empfehlungen bereits umgesetzt

„Ich begrüße die Empfehlungen des Landesrechnungshofes, die wir in Oberösterreich selbstverständlich ernst nehmen und möglichst schnell zur Umsetzung bringen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch auf das große Engagement der Direktion für Inneres und Kommunales, die schon während der Prüfung erste Maßnahmen umgesetzt hat, verweisen“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel und weist darauf hin, dass beispielsweise die Abwicklung von Darlehensgenehmigungen an die Gemeinden bereits entsprechend angepasst wurde. Im Rahmen der laufenden Evaluierung der Richtlinien der „Gemeindefinanzierung Neu“ soll auch der Bereich der Sonderfinanzierungen detaillierter und konkreter formuliert werden. „Dabei wird die Gewährung von BZ-Mitteln für den Ankauf von Grundstücken neu geregelt. Die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses werden voraussichtlich Ende Juli 2022 vorliegen“, so Dörfel. 

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