Strafe für SPÖ wegen Eurocamps aufgehoben
STEINBACH/A. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Strafe gegen die SPÖ wegen des Attersee-Eurocamps in Weißenbach aufgehoben

Die günstige Überlassung des Areals an die Sozialistische Jugend wird nicht als Parteispende gesehen. Die SPÖ war in dieser Causa zu einer Strafe von 45.000 Euro verurteilt worden. Der Verwaltungsgerichtshof stützt sich in seiner Entscheidung auf die Geschichte eines der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer verkauften die in der Nazizeit enteignete und nach dem Krieg zurückerstattete Liegenschaft mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich, dass die Immobilie der Sozialistischen Jugend für 99 Jahre und zu einem symbolischen Pachtzins zu überlassen sei. Die Höchstrichter sahen es als gegeben, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Die günstige Pacht wird daher nicht als Parteispende gewertet.


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