Oberösterreich führt als erstes Bundesland Deutschpflicht in Sozialhilfe ein
VÖCKLABRUCK/OÖ. Die schwarz-blaue Landesregierung verschärft in Oberösterreich die Sozialhilfe und führt als erstes Bundesland eine Deutschpflicht ein.

Laut aktuellsten Zahlen (September 2022) gibt es in Oberösterreich 5.983 Sozialhilfe-Empfänger, 3.417 davon (57 Prozent) sind österreichische Staatsbürger. Der Anteil Nicht-Österreichischer Staatsbürger – Asylberechtigte, Drittstaatsangehörige und mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht (ohne EU, EWR, Schweiz) – beläuft sich auf rund 37 Prozent in OÖ. 328 Sozialhilfe-Empfänger leben im Bezirk Vöcklabruck, davon sind 133 Nicht-Österreichische Staatsbürger.
Hattmannsdorfer: „Schlüssel ist die Sprache“
„Wir bekennen uns dazu, dass Integration nur durch das Erlernen unserer gemeinsamen deutschen Sprache gelingt und die Sozialhilfe eine temporäre Unterstützungsleistung in Notlagen ist. Unser Ziel muss es immer sein, Menschen so gut es geht wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Schlüssel für Menschen mit Migrationshintergrund ist auch hierfür die Sprache“, argumentiert Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz mit Deutschpflicht, das in der letzten Landtagssitzung 2022 beschlossen wurde.
Integration im Fokus
Sozialhilfe-Empfänger mit Migrationshintergrund müssen nun in angemessener und zumutbarer Weise zur Integration beitragen. Ausschlaggebend sind hierfür vor allem der „für die Integration erforderliche Spracherwerb“, sowie die Bereitschaft „sich für die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt zu qualifizieren“. Darunter fällt ebenfalls „insbesondere auch die Bereitschaft, die für die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben.“ Nachgewiesen werden kann dieses Bemühen beispielsweise durch die Teilnahme an einem Deutschkurs.
Kürzungen greifen sofort
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt muss in Zukunft nicht mehr ermahnt werden. Kürzungen der Sozialhilfe greifen sofort, schrittweise in vier Stufen, von zehn Prozent für einen Monat in der ersten Stufe bis zur gänzlichen Einstellung der Sozialhilfe in der vierten Stufe.
- Erste Stufe Kürzung um 10 Prozent (Dauer 1 Monat)
- Zweite Stufe: 20 Prozent (Dauer 3 Monate)
- Dritte Stufe: 50 Prozent (Dauer 3 Monate)
- Vierte Stufe: gänzliche Einstellung der Leistung


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