WELS. Auf einer Großbaustelle in Wels hat die Finanzpolizei ein mit Fliesenlegearbeiten beauftragtes ausländisches Subunternehmen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass ein italienischer Betrieb mehrere Drittstaatsangehörige ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen einsetzte.

Die Arbeitskräfte waren direkt von einem österreichischen Auftraggeber mit Fliesenlegearbeiten betraut worden. Fünf Arbeitnehmer verfügten über keine gültigen Entsendebewilligungen. In Zusammenarbeit mit der Fremdenpolizei wurden sowohl fünf Arbeitnehmer als auch der vor Ort anwesende Inhaber des Einzelunternehmens, der ebenfalls Drittstaatenangehöriger ist, festgenommen.
Strafantrag gegen österreichischen Auftraggeber
Gegen den österreichischen Auftraggeber sowie den ausländischen Entsendebetrieb werden Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eingebracht. Das Strafausmaß beträgt jeweils rund 20.000 Euro. Zusätzlich werden Anzeigen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Höhe von rund 15.000 Euro erstattet, da weder Entsendemeldungen noch Lohnunterlagen oder A1-Bescheinigungen vorgelegt werden konnten. Weitere gewerberechtliche Verstöße werden geprüft.


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