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WELS/WELS-LAND. Ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk wie in der Stadt Salzburg will in der Region bei den befragten Bürgermeistern keiner aussprechen. Man werde aber darüber nachdenken, wenn es eskaliert.

Silvester ist Feuerwerkzeit auch von privaten Mitbürgern. Foto: Wodicka
Silvester ist Feuerwerkzeit auch von privaten Mitbürgern. Foto: Wodicka

Marchtrenks Bürgermeister Paul Mahr (SP) verzichtet privat auf die Knallerei: „Als Hundebesitzer verzichte ich darauf. Wir haben seitens der Stadt mit der Polizei geredet. Wenn es zuviel wird an bestimmten Ecken, wird eingeschritten.“ Bezirkspolizeikommandant Franz Scheiböck hat ebenfalls eine klare Meinung: „Das schönste und sicherste Feuerwerk ist jenes des Nachbarn. Oder noch besser: Man verzichtet auch aus Rücksicht auf die Umwelt und Tierwelt überhaupt darauf.“

Scheiböck warnt aber auch vor dem Ankauf von Böllern aus dem Internet oder gar der eigenen Herstellung der Knaller. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen: „Von geschmuggelten Gegenständen (vorwiegend aus dem tschechischen und polnischen Raum kommend) ist dringend abzuraten. Abgesehen davon, dass diese strafbar sind, sind diese Gegenstände sehr häufig extrem gefährlich in der Anwendung.“ Vor allem in Verbindung mit Alkohol passieren oft Fehler, die gefährlich für Leib und Leben sind.

Vom absoluten Verbot von privaten Feuerwerken wie in Salzburg hält der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FP) nichts: „Über Verbote zu arbeiten halte ich nicht für zielführend. Aber ich appelliere an die Bevölkerung, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten“ (siehe Infokasten). Eine Ausnahmegenehmigung in Wels oder Thalheim gibt es nicht. Durch die gesetzlochen Bestimmungen ist es in den Gemeindegebieten sowieso eigentlich verboten Raketen abzufeuern. Es obliegt die Kontrolle der Polizei.

Bürgermeister Josef Sturmair (VP) hat mit der Exekutive in Gunskirchen ebenfalls schon Kontakt aufgenommen: „Gewisse Hotspots werden kontrolliert.“

Für den Thalheimer Ortschef Andreas Stockinger (VP) ist die Sachlage ähnlich: „Wir werden die Situation beobachten. Man muss mit Vernunft an die Sache herangehen. Auch bei denen, die unbedingt schießen wollen“.

Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln (F1-F4)

F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden.

F1 Altersgrenze 12 Jahre (Feuerwerkscherzartikel wie Knallfrösche und ähnliches)

F2 Altersgrenze 16 Jahre (Piraten, verschiedene kleinere Raketen, Vulkane und ähnliches)

Ab den Kategorien F3 und F4 ist für den Erwerb ein Pyrotechnikausweis (besondere Ausbildung) erforderlich. Für die Verwendung ist zusätzlich noch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Wichtig sind vor allem die Kategorie F1 und ganz besonders F2, weil diese auch von nicht ausgebildeten Personen erworben und verwendet werden dürfen.

Eckpunkte für die Kategorie F2

Pyrotechnische Gegenstände müssen zertifiziert hergestellt (CE-Kennzeichnung) und im legalen Handel erworben worden sein.

Im Ortsgebiet verboten (Ausnahme: Der Bürgermeister erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen),

verboten in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten (Tankstellen und so weiter) und außerdem bei Sportveranstaltungen.


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