Schulstraße in Wels-Pernau: ein sicherer Weg für die Kinder
WELS. Pünktlich um 7.20 Uhr werden die Scherengitter bei der Handel-Mazzetti-Straße ausgefahren. Damit ist die erste Schulstraße in der Messestadt eröffnet und die Straße für den Durchzugsverkehr, aber auch die Eltern-Taxis gesperrt.
Die Schulwegpolizei und in der Anfangsphase zusätzlich die Polizei überwachen den Straßenzug, damit auch niemand durchrutscht. Von 7.20 bis 8 Uhr und von 11.30 bis 12.30 Uhr dürfen nur Berechtigte durchfahren. Das heißt, Autobus und Einsatzkräfte, ansonsten ist gesperrt. In der Früh helfen auch Eltern mit. Gegen Mittag wird es schwieriger. Hier fehlen noch freiwillige Helfer, die unterstützen. „Wir sind froh, dass wir endlich eine Schulstraße sind. Es kam in der Vergangenheit immer zu gefährlichen Situationen mit den Fahrzeugen und den Kindern. Das gehört jetzt hoffentlich der Vergangenheit an“, erklärt die Direktorin Elke Leitner-Kraml von der Volksschule 4. Gemeinsam mit der Neuen Mittelschule sind hier täglich hunderte Schüler unterwegs. Die Eltern-Taxis, die bis auf den letzten Zentimeter zum Gebäude fahren, bringen die Straße an die Belastungsgrenze und fördern gefährliche Situationen.
„Alle an einem Strang gezogen“
SP-Mobilitätsstadtrat Stefan Ganzert ist zufrieden: „Die erste Schulstraße in Wels zeigt, was alles möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Vielleicht gibt es noch andere Punkte, wo wir solch eine Straße einrichten können.
Eltern-Haltestellen
In der ersten Schulwoche informierten die Lehrkräfte noch einmal eindringlich, dass die Regelung ab Montag, 16. September gilt. Zwei eigene Eltern-Haltestellen in unmittelbarer Umgebung sind eingerichtet. Diese müssen genutzt werden. Denn eine Einfahrt ist nicht möglich. Einige Eltern vergaßen wohl die Mitteilungen und so gab es den einen oder anderen verwunderten bis bösen Blick beim Anblick der Polizei und der Scherengitter.
Fakten
Was gilt in der Schulstraße?
Erlaubt ist
- Gehen und Verweilen auf der Fahrbahn
- Zu- und Abfahrt für Anrainer in Schrittgeschwindigkeit
- Radfahren in Schrittgeschwindigkeit
- Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen, Öffentlicher Verkehr und Straßendienste in Schrittgeschwindigkeit.
Verboten ist
- Alle anderen Fahrten mit Kraftfahrzeugen (Durchfahrt, Hol- und Bringverkehr und so weiter)
Außerhalb der verordneten Zeiten der Schulstraße gilt die Straßenverkehrsordnung.
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