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Eigentum verpflichtet! - Diese Redewendung gilt auch für den Hausbesitzer. Im Gegensatz zu einem Haus- beziehungsweise Wohnungsmieter fallen für ihn noch weitergehende Kosten an. Ganz unabhängig davon, ob der Hausbesitzer seine Immobilie selbst bewohnt oder sie vermietet hat, muss er dafür sorgen, dass sein Haus zu jeder Zeit bewohnbar und nutzbar ist. Die laufenden Kosten werden in die Betriebskosten, auch Hausnebenkosten genannt, sowie in die Energiekosten unterteilt. 

Hausnebenkosten mit Steuern, Gebühren und Abgaben

Für die Immobilie, also für das bebaute Grundstück mit dem draufstehenden Haus, muss die Grundsteuer A an die örtliche Gemeinde bezahlt werden. Sie wird jährlich festgesetzt und ist zu den Steuerterminen am 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. in vier gleichen Jahresraten zu bezahlen. Der örtliche Wasserversorger erhebt eine Gebühr für das gelieferte Frisch-/Trinkwasser sowie für die Entsorgung, sprich für die Ableitung des Schmutzwassers. Beides wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs im Nachhinein berechnet und in vergleichbarer Höhe als Vorauszahlung festgesetzt. Ebenso verhält es sich mit den Gebühren für die Müllabfuhr. Sie werden von der Wohnsitzgemeinde aufgrund der örtlichen Müllabfuhrsatzung erhoben. Diese Kosten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie können vom Hausbesitzer durch einen sorgsamen Umgang mit dem Hausmüll beeinflusst werden. Die Gebühren für den von der Gemeinde bevollmächtigten Schornsteinfeger werden im Ein- oder Zweijahresrhythmus fällig. Zu den unabänderlich feststehenden Kosten gehört auch der Rundfunkbeitrag. Im Gegensatz zu den früheren Rundfunkgebühren muss der heutige Beitrag für jeden Haushalt bezahlt werden. Er wird als feststehender Betrag vierteljährlich erhoben.

Energie mit Strom und Heizung

Zur Haushaltsführung, sozusagen im Lebensalltag sind elektrischer Strom und Heizung inklusive Warmwasserbereitung unentbehrlich. Der Hausbesitzer schließt mit dem Energieversorger seiner Wahl einen meistens einjährigen Strom-/Heizungsliefervertrag ab. Sofern er sich anstelle einer Erdgas- für eine Ölheizung entschieden hat, muss er monatlich Geld zurücklegen, um bei Bedarf den Öltank aufzufüllen. Bei der Energie kann auf zweierlei Weise gespart werden; zum einen durch das eigene Verhalten beim Energieverbrauch, zum anderen durch die Auswahl eines günstigen Energieversorgers.

Gebäudeversicherung und Reparaturrücklage

Der Hausbesitzer sollte, er muss für seinen Besitz eine Gebäudeversicherung abschließen, und ebenso wie jeder Mieter auch eine Hausratversicherung. Die versicherten Risiken sind in beiden Fällen weitgehend dieselben. Bei der einen ist das Gebäude mit allem Drum und Dran, bei der anderen der sich im Gebäude befindliche Hausrat versichert. Der vorsorgende Hausbesitzer spart regelmäßig in eine Reparaturrücklage. Ihm ist bewusst, dass er jederzeit ein finanzielles Polster braucht, um bedarfsweise solche Schäden bezahlen zu können, die nicht von einer der Versicherungen erfasst oder gedeckt sind. Wenn sämtliche oder möglichst viele der Versicherungen bei demselben Versicherer abgeschlossen werden, dann lässt sich der Jahresbeitrag durch einen „Bündelungsrabatt“ im oftmals zweistelligen Prozentbereich deutlich reduzieren.


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