Parkgebühr für E-Autos: Ab jetzt wird in Wels gestraft
WELS. Am Montag, 4. Juli wurde im Welser Gemeinderat einstimmig die Gebührenpflicht für E-Autos in der Kurzparkzone beschlossen. Nach einer mehr als 14-tägigen Übergangsfrist – während der E-Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug in der Gebührenzone abgestellt hatten, informiert, aber nicht abgestraft wurden – ist Letzteres nun seit Montag, 8. August der Fall.
Eine ähnliche Regelung zur Gebührenpflicht auch für E-Autos in der Kurzparkzone besteht beispielsweise in der Landeshauptstadt Linz. Die Stadt betont, dass außerdem die Parkgebühren in Wels mit nur einem Euro für zwei Stunden Parkdauer („Einen Euro bezahlen – zwei Stunden Parken“) sowie einer Gratis-Parkstunde zwischen 12 und 13 Uhr österreichweit zu den niedrigsten zählen.
Vizebürgermeister Gerhard Kroiß betont, dass die Schonfrist jetzt vorbei ist: „Ich möchte neuerlich alle Benutzer von E-Autos erinnern, dass in der Kurzparkzone Parkgebühren zu entrichten sind.“
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