Kiesabbau Stadl-Paura: Weiteres Gutachten notwendig
STADL-PAURA. Es ist die nächste Runde in der Geschichte „Kiesabbau“. Jetzt muss ein weiteres Gutachten erstellt werden.
Beim Bundesverwaltungsgericht hatte die Bürgerinitiative und die NGO Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz gegen den erlassenen UVP-Bescheid eingelegt. Jetzt wird ein Gutachter bestellt. Es geht um den streng geschützten Gelbringfalter, dessen Habitat nach Ansicht der UVP-Behörde durch Renaturierungsmaßnahmen nicht gefährdet sei. Die Projektgegner bezweifeln dies stark.
Ein Ornithologe ist jetzt am Zug. Bis Ende März 2024 soll das Gutachten vorliegen. Es geht darum ob die Entcheidungsgrundlage der UVP-Behörde ausreichend war. Die Firma Treul, die den Kiesabbau in die Wege geleitet hat, meint in einer Stellungnahme: „Die Bestellung eines Sachverständigen durch das BVG ist ein üblicher Vorgang innerhalb des Beschwerdeverfahrens. Wir werden das Ergebnis des Sachverständigen abwarten und gehen davon aus, dass der Sachverständige zum gleichen Schluss kommen wird, wie die Sachverständigen im UVP-Verfahren bzw. die UVP-Behörde“. Konkret geht es um ein 46 Hektar großes Waldstück bei Stadl-Paura, in dem Kiesabbau geplant ist.
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