Miteinander gegen Corona: Maskenpflicht in Amtsgebäuden seit 27. Juli
WAIDHOFEN/YBBS. Die Situation um die Corona-Pandemie hat sich auch in Österreich zuletzt wieder etwas verschlechtert. In Anlehnung an die verschärften Maßnahmen der Bundesregierung kehrt auch die Stadt Waidhofen in bestimmten Bereichen wieder zur Maskenpflicht zurück.
Die Bundesregierung hat das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Supermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Bank- und Postfilialen, Tankstellen und Bäckereien angeordnet. Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Spitälern, Pflegeheimen beim Arzt und in Apotheken.
Maskenpflicht im Rathaus
Seit Montag, 27. Juli, gilt deshalb auch in den Amtsgebäuden (Offenes Rathaus, Rathaus-Außenstelle Hammergasse) der Stadt Waidhofen wieder die Maskenpflicht. „Jene Personen, die ins Rathaus kommen, haben hier dringende und unvermeidliche Amtswege zu erledigen. Um einen sicheren Kundenverkehr zu ermöglichen und auch unsere Mitarbeiter entsprechend zu schützen, haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erklärt wVP-Bürgermeister Werner Krammer.
Behördenwege elektronisch abwickeln
Nach wie vor gilt auch die Abstandsregel von mindestens einem Meter. Die Parteienverkehrszeiten bleiben unverändert. Generell wird jedoch darum gebeten, so viele Behördenwege wie möglich telefonisch oder über E-Mail abzuwickeln: Telefon 07442/511 oder E-Mail an post@waidhofen.at. Zusätzlich wird im Infobüro Schloss Rothschild sowie in der Stadtbibliothek die Maskenpflicht ab 27. Juli wieder eingeführt. „Auch in diesen Bereichen bitten wir um größtmögliche Rücksichtnahme. Das Tragen der Masken verringert die Zahl von Neuinfektionen und ermöglicht trotzdem einen gewissen Grad an Freiheit“, so der Stadtchef.
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