Ybbstalradweg: Eventuelle Testpflicht bei Radtouren
MOSTVIERTEL. Aufgrund der aktuell gültigen Ausreiseregelungen im Bezirk Scheibbs müssen auch Radfahrer, die am Ybbstalradweg zwischen Göstling/Ybbs (Bezirk Scheibbs) und Hollenstein/Ybbs (Bezirk Amstetten) unterwegs sind, an der Bezirksgrenze gegebenenfalls einen negativen Testbescheid vorweisen können.
MOSTVIERTEL. Der Ybbstalradweg zählt zu den schönsten Radwegen Österreichs. Die Saison hat mittlerweile begonnen und der Streckenabschnitt zwischen Ybbs und Hollenstein/Ybbs kann uneingeschränkt genutzt werden. Das Teilstück zwischen Hollenstein und Lunz am See konnte aufgrund der aktuellen Schneelage dagegen noch nicht freigegeben werden.
Voraussetzung für eine Tour ist je nach Streckenverlauf ein negatives Covid-Testergebnis.
Test für Hin- und Rückfahrt
Wenn die gleiche Strecke bei einer Radtour zur Hin- und Rückfahrt benützt – der Ybbstalradweg also beispielsweise von Waidhofen in Richtung Lunz am See und auf derselben Strecke auch wieder retour befahren – wird, gilt dies nicht als „Durchreise“, die einen Ausreisetest obsolet machen würde. An der Bezirksgrenze (zwischen Göstling und St. Georgen/Reith) ist deshalb ggf. ein negativer Testbescheid vorzulegen.
Kein Test für Durchreise
Radfahrer, die sich „nur“ auf der Durchreise durch den Bezirk Scheibbs befinden, die die Rückfahrt zum Ausgangspunkt also auf einer anderen Strecke absolvieren als die Hinfahrt – z.B. von Lunz weiter über Gaming, Gresten (beides Bezirk Scheibbs) und Ybbsitz (Bezirk Amstetten) retour nach Waidhofen fahren –, gelten als Transitpassagiere. In diesem Fall ist deshalb an der Bezirksgrenze (hier zwischen Gresten und Ybbsitz) kein negativer Testbescheid erforderlich.
Mehr Informationen im Internet: www.ybbstalradweg.at
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden