Drittfinanzierter Kaufvertrag – Rücktritt des Verbrauchers
„Ich habe am Freitag letzter Woche unüberlegt einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben. Die Finanzierung des Fahrzeuges war durch einen Kredit geplant. Ich habe über Vermittlung des Händlers auch gleich einen Kreditantrag bei der XY-Bank unterzeichnet. Übers Wochenende habe ich mir die Sache nochmals überlegt. Kann ich vom Auto-Kaufvertrag noch zurücktreten?“
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur in bestimmten Fällen möglich. Der Umstand, dass der Kaufvertrag über einen vom Händler vermittelten Kredit finanziert werden soll, eröffnet solch eine Rücktrittsmöglichkeit.
Das Verbraucherkreditgesetz regelt drittfinanzierte Kaufverträge in den Bestimmungen zu verbundenen Kreditverträgen. Demnach kann der Verbraucher binnen 14 Tagen begründungslos den Rücktritt vom Kreditvertrag und binnen einer Woche den Folgerücktritt vom Grundgeschäft (Autokauf) erklären.
Im beschriebenen Fall kann daher „über den Umweg“ des Rücktritts vom Kreditvertrag auch noch der Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag erklärt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entschieden, dass für die Auflösung des Auto-Kaufvertrages nicht bis zum tatsächlichen Zustandekommen des Kreditvertrages gewartet werden muss. Es kann auch bereits vor der Kreditzusage (in der Antragsphase) dem Händler mitgeteilt werden, dass der Kredit nicht in Anspruch genommen und vom Auto-Kaufvertrag zurückgetreten wird.
Achtung: Diese Möglichkeit des Vertragsrücktritts besteht nur bei Kreditfinanzierungen. Bei Leasingverträgen gibt es im Allgemeinen hingegen kein Rücktrittsrecht!
Einen Musterbrief für die Erklärung des Rücktritts von einem kreditfinanzierten Geschäft finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
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