Wer wenig Zeit hat um die passenden Geschenke zu besorgen oder die Wünsche der Beschenkten nicht genau kennt, greift gerne zu Wertgutscheinen. Auch Wellness- und Übernachtungspakete oder Erlebnis-Boxen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit
Aber Achtung: Ein gutgemeintes Geschenk kann beim Einlösen Probleme bereiten und im Fall einer Insolvenz sind die Gutscheine meist wertlos. Eine sichere und praktische Alternative ist Bargeld: Es bietet den Beschenkten die meisten Verwendungsmöglichkeiten und mit Bargeld besteht dazu absolut kein Konkursrisiko.
Wenn Sie Gutscheine schenken, sollten Sie jene wählen, die in verschiedenen Geschäften akzeptiert werden. Auch solche, die bei Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers eingelöst werden können sind empfehlenswert, da mehr Einlösemöglichkeiten vorhanden sind. Zusätzlich sinkt das Risiko bei einem Konkurs die Gutscheine nicht mehr einlösen zu können.
Kaufen Sie einen unbefristeten Gutschein, so ist dieser 30 Jahre gültig. Vorausgesetzt, das Geschäft ist solange vorhanden. Oft erfolgt durch die Firmen eine Befristung der Gutscheine. Einige Gerichtsurteile bestätigen, dass Befristungen (etwa von 3 Jahren) unzulässig sind. Achten Sie jedenfalls auf eine möglichst lange Befristung, damit Ärger bei der Einlösung vermieden werden kann.
Beim Einlösen von Gutscheinen gilt: Erreichen die gekauften Waren nicht den Gutscheinwert, so besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages. Meist wird über den Rest ein neuer Gutschein ausgestellt.
Weitere Infos und Tipps finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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