Probleme beim Zahlen mit Klarna?
Weihnachten steht bevor und aufgrund des Lockdowns erledigen viele Konsumenten/-innen ihre Einkäufe online. Schon in den letzten Jahren sind bei Online-Bestellungen viele Beschwerden von Konsumenten/-innen zu Zahlungen über Klarna beim Konsumentenschutz der AK OÖ eingegangen. Klarna ist ein Zahlungsdienstleister, der mittlerweile für eine Vielzahl von Onlinehändlern die gesamte Zahlungsabwicklung übernimmt. Leider zeigt die Erfahrung, dass selbst bei der Zahlungsart „Rechnung“ mit zahlreichen Problemen durch Klarna zu rechnen ist.
14 Tage nach der Bestellung verschickt Klarna bereits Zahlungsaufforderungen, obwohl noch gar keine Ware geliefert wurde. Einwände von Konsumenten/-innen werden ignoriert und die Forderungen an Inkassobüros und Rechtsanwälte zur Eintreibung übergeben. Als Konsument/-in haben Sie jedoch ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlung auf Rechnung. Sie müssen die Ware erst bezahlen, wenn sie diese auch erhalten haben. Zuvor ist eine Mahnung nicht gerechtfertigt.
Auch das kostenlose Rücktrittsrecht von Verbrauchern/-innen wird ignoriert. Erklärt der Kunde den Rücktritt, geben manche Händler diese Information scheinbar nicht an Klarna weiter und der Zahlungsdienstleiser verschickt Mahnungen.
Häufig kommt es auch zu einer kommentarlose Rücküberweisung einer Zahlung, weil diese von Klarna nicht eindeutig zugeordnet werden konnte. Wird der Verwendungszweck falsch angegeben oder wird darauf vergessen, bucht Klara diesen Betrag einfach ohne Verständigung wieder zurück aufs Konto. Viele Konsumenten/-innen bemerken diese Rückbuchung aber nicht und befinden sich plötzlich in Zahlungsverzug. Eine Zahlung gilt jedoch schon als eingegangen, wenn Sie auf dem Konto von Klarna eintrifft. Die Rücküberweisung ist daher meist unzulässig.
Konsumentinnen und Konsumenten sollten keinesfalls wegen unberechtigter Zahlungsaufforderungen überhastet zahlen, sondern diesen Mahnungen sofort und schriftlich widersprechen und einen Mahnstopp fordern. Ist die Forderung nicht berechtigt, sind auch Mahngebühren unzulässig!
Weitere Informationen und Musterbriefe finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden