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Reisebeschwerden 2022: Flugannullierungen und Flugbuchungsplattformen nerven!

Die schönste Zeit im Jahr war für viele auch heuer mit Schwierigkeiten verbunden. 6.333 Konsumentinnen und Konsumenten ließen sich vom Konsumentenschutz der AK OÖ bisher 2022 in Reisefragen beraten.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter
AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter

Bei zwei Drittel der Anfragen gab es Probleme beim Fliegen: Annullierungen, Verschiebungen, Verspätungen kosteten den Urlaubern/-innen Geld und Nerven. Oft waren dies Flüge mit Wizzair, Ryanair, Lufthansa, Eurowings oder Turkish Airways. Reisende wurden oft kurz unmittelbar vor Urlaubsantritt informiert, Ersatzflüge wurden selten angeboten und Konsumenten/-innen bei der Suche nach Alternativen im Stich gelassen.

Eine Konsumentin buchte bei Hofer Reisen eine Pauschalreise in die Normandie. Kurz vor dem Abflug erfuhren die Reisenden, dass sie keinen Platz im Flugzeug haben. Der Reiseveranstalter meinte, dass die Konsumentin den Ersatzflug selber organisieren muss.

Die Konsumentin war unsicher ob sie wegen der Annullierung noch die Reisegruppe erreicht. Daher erklärte die Konsumentin den Rücktritt vom Reisevertrag. Der Veranstalter stellte 75 Prozent des Reisepreises in Rechnung. Für den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ war dieses Vorgehen des Veranstalters nicht rechtmäßig. Bei einer solchen Pauschalreise trägt der Reiseveranstalter die Verantwortung für alle Leistungen. Fällt eine wesentliche Leistung aus und sagen die Reisenden daher ab, muss dies kostenlos möglich sein. Nach Einschalten des AK-Konsumentenschutzes zahlte der Reiseveranstalter Eurotours den Gesamtbetrag von 3.308 Euro zurück.

Ihre Rechte bei Flugannullierungen: Wird ein Flug durch die Airline annulliert, muss diese den gesamten Ticketpreis zurückzahlen. Wenden Sie sich in diesem Fall (schriftlich) direkt an die Fluglinie. Wird Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise annulliert und der Reiseveranstalter kann keinen gleichwertigen Ersatzflug organisieren, kann die Reise kostenlos storniert werden. Bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder Vorverlegung des Fluges können auch Ansprüche auf Entschädigungszahlungen entstanden sein. Abhängig von der Flugentfernung erhalten Sie 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro von der Fluglinie zusätzlich zum Ticketpreis.

Online-Plattformen zum Suchen und Buchen von Flügen vielen dem Konsumentenschutz der AK OÖ besonders negativ auf. Knapp 500 Beschwerden gab es im Zusammenhang mit diesen Buchungsportalen, die ihre Kunden/-innen bei Problemen meist komplett im Stich lassen. Stundenlanges Warten in der Hotline, inhaltslose automatisierte Antwortmail oder überhaupt keine Kontaktmöglichkeit frustrierten hilfesuchende Urlauber/-innen. Unser Tipp: Buchen Sie Ihren Flug direkt bei der Airline oder im Rahmen einer Pauschalreise!

Mit 350 Beschwerden gab es heuer bisher vergleichsweise wenig Probleme mit klassischen Reisemängeln. Unser Tipp: Sind etwa Pool, Hotel oder Strand nicht wie gebucht, ist es wichtig vor Ort zu reklamieren, damit die Probleme behoben werden können. Wenn nicht, kann nach der Rückkehr Preisminderung geltend gemacht werden. Orientierungshilfe wie hoch der Anspruch ist, bietet die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.  

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