Abgelaufenes Patent bei Schließsystemen ist Einladung für Einbrecher
OÖ. Nicht nur Eigenheime, sondern auch kritische Infrastruktur wie Gemeinden oder Feuerwehrhäuser sollten Schließsysteme mit abgelaufenem Patent auswechseln, um im Fall von Einbrüchen Versicherungsschutz zu haben.
Läuft der Patentschutz für eine ältere mechanische Schließanlage ab, lassen sich Schlüssel einfach im Handel kopieren. Anhand der Anlagennummer kann ein Fachbetrieb feststellen, ob das Patent schon abgelaufen ist und muss für den Nachschlüssel keinerlei Kontakt mehr zum Hersteller aufnehmen. Eine einzige leicht verfügbare Schlüsselkopie reicht, um unbefugt in sicherheitsrelevante Räumlichkeiten einzudringen.
Kein Versicherungsschutz
Für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden durch Versorgungsausfälle, etwa Gemeinden bei der Wasserversorgung, haften die Betreiber selbst, da sie rechtlich gesehen keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
„Versicherungen zahlen ausschließlich, wenn Einbruchsspuren nachweisbar sind. Bei einem unberechtigten Zutritt mit einer Schlüsselkopie oder nach Schlüsselverlust hat man keinen Versicherungsschutz“, betont Ewald Marschallinger von Assa Abloy. Er empfiehlt Betrieben, Industrie, Vereinen und Institutionen wie Gemeinden Systeme mit Zylindern ohne Stromversorgung, die sich einfach nachrüsten lassen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden