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Neue Richtlinie für die Inspektion von Lüftungsanlagen

Tips Logo Online Redaktion, 13.04.2025 10:32

OÖ. Lüftungsanlagen sind allgegenwärtig: in Hotels, Bürogebäuden, Industrie, Gastronomie, ja sogar im Wohnbau. Sie sorgen für einen angemessenen Luftwechsel und filtern unerwünschte Partikel aus der Raumluft.

Lüftungsanlagen verbessern die Raumluft, wenn sie ordnungsgemäß gewartet werden. Dafür gibt es nun eine Richtlinie. (Foto: Remus Marasoiu)

Verantwortlich für die hygiene- und brandschutztechnische Sicherheit der Anlage sind die Betreibenden: in größeren Firmen das Facilitymanagement oder die Hausverwaltung, in kleineren Einheiten die Eigentümergemeinschaft. Letztlich sind dies oftmals Einzelpersonen oder Unternehmer, für die die Lüftungsanlage nur eines von vielen Betriebsmitteln darstellt, um das sie sich kümmern müssen.

Wartungsbestätigung reicht nicht aus

Die Obsorge darüber wird daher meist an die Liefer- oder eine Servicefirma übergeben, die mit der Wartung betraut wird. Was viele nicht wissen: eine Wartung ist kein Nachweis über die Betriebssicherheit der Anlage! Es gibt kein Gesetz, welches die Wartung einer Lüftungsanlage verlangt, wohl aber eines, das die jährliche Inspektion auf Betriebssicherheit einfordert. Wird durch den Betrieb einer Lüftungsanlage ein Schaden begünstigt oder verursacht (z.B. Brand oder gesundheitliche Probleme), sind die Betreibenden in der Beweispflicht, dass die Lüftungsanlage hygiene- und brandschutztechnisch betriebssicher war. Was viele nicht wissen: Eine Wartungsbestätigung reicht dafür in den allermeisten Fällen nicht aus.

Standardisiertes Prüfprotokoll schafft Rechtssicherheit

Eine untragbare Situation für die Betreibenden einer Lüftungsanlage! Der Österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR) hat daher nach mehrjähriger Vorarbeit in Kooperation mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) eine Richtlinie erarbeitet (VDI-ÖFR 6022 Blatt 8), die im Dezember 2024 vom Österreichischen Arbeitsinspektorat als Empfehlung übernommen wurde. Wer seine Anlage nach dem Prüfprotokoll gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 (AStV) prüfen lässt, genießt eine hohe Rechtssicherheit! Das achtzehnseitige, übersichtlich gegliederte Regelwerk listet alle Bestandteile einer Lüftungsanlage auf, sowie die Mängel, die auftreten können und zu prüfen sind.

Das Prüfprotokoll ist sowohl auf der Website des Arbeitsinspektorats als auch auf der des Österreichischen Fachverbands für Raumlufttechnik (www.rlt-fachverband.at) kostenlos zum Download erhältlich.

Unermüdlicher Einsatz für mehr Transparenz in der Lüftungsbranche

Der ÖFR hat sieben Jahre lang um die Einführung einer einheitlichen Vorgangsweise gekämpft. Präsident Remus Marasoiu rät allen, die eine Lüftungsanlage betreiben: „Verpflichten Sie Ihre Servicefirma, nach dem standardisierten Prüfprotokoll vorzugehen, und lassen Sie sich das Deckblatt von der prüfenden Person unterschreiben! Nur so sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es zu Problemen mit Ihrer Lüftungsanlage kommt.“

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