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AIGEN-SCHLÄGL. Der Weg zum Bärenstein darf weiterhin öffentlich genutzt werden. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

Die Marktgemeinde Aigen-Schlägl war gezwungen, gegen die Eigentümer des Grundstückes, das an den öffentlichen Parkplatz angrenzt, zivilgerichtlich vorzugehen, weil diese den Weg zum Bärenstein auf ihrem Grundstück abgesperrt und der Öffentlichkeit die weitere Nutzung des Weges untersagt hatten. Der Prozess wurde nunmehr bereits in erster Instanz zugunsten der Marktgemeinde Aigen-Schlägl gewonnen und vom Gericht festgestellt, dass der Weg zum Bärenstein über das betroffene Grundstück weiterhin genutzt werden kann.

Damit steht auch fest, dass die Grundstückseigentümer die Nutzung des Weges dulden müssen. Außerdem müssen die Verbotsschilder neben dem Servitutsweg entfernt werden. Die Marktgemeinde Aigen-Schlägl ersucht zu beachten, dass der Wanderweg weiterhin nicht mit Mountainbikes oder Motorrädern befahren werden darf.


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