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ALTENBERG. Die Agrarförderung (Besamungszuschuss) wird auch für das Jahr 2019 fortgeführt. Alle landwirtschaftlichen Betriebe erhalten für jedes zum Stichtag 31. Dezember 2019 belegfähige Rind drei Euro Besamungszuschuss. 

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

Die Antragstellung kann online auf der Gemeinde-Homepage oder persönlich (am Marktgemeindeamt EG-Bürgerservice) in der Zeit bis spätestens 31. Jänner erfolgen. Spätere Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen unter Tel: 07230/7255-17, Formular unter: http://www.altenberg.at/system/web/formular.aspx?bezirkonr=0&detailonr=221583304&menuonr=218375705


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