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Hunderettern wird es nicht leicht gemacht - dennoch positiver Ansatz gegen Welpenhandel

Martina Gahleitner, 11.07.2017 07:55

ALTENFELDEN/BEZIRK. Dass Hündin Luna seit knapp zwei Jahren in Altenfelden ein liebevolles Zuhause gefunden hat, ist einem Wiener Verein zu verdanken, der Streunerhunde und Hunde aus Tötungsstationen aus Nachbarländern nach Österreich vermittelt. Luna hat noch Glück gehabt - denn solchen Organisationen wurde mit Inkrafttreten einer Novelle zum Tierschutzgesetz die Arbeit schwerer gemacht.

Luna hat es geschafft: Vor zwei Jahren wurde sie nach Altenfelden vermittelt. Foto: Wurm-Prechtl
Luna hat es geschafft: Vor zwei Jahren wurde sie nach Altenfelden vermittelt. Foto: Wurm-Prechtl

Um den illegalen Hundeschmuggel und Welpenhandel einzudämmen, verbietet das überarbeitete Tierschutzgesetz das öffentliche Anbieten und Vermitteln von Tieren über das Internet, sofern es sich nicht um gewerbliche Anbieter, Züchter oder im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft handelt. Davon sind auch gemeinnützige Vereine und private Organisationen betroffen. „Unzählige Hunde warten nun in Tierauffanglagern in Bosnien oder anderen Ländern und können nicht mehr vermittelt werden“, befürchtet Irene Wurm-Prechtl, die vor zwei Jahren ihre Luna über einen solchen Verein (Animal Care International ACI) bekommen hat.

Keine Überlebenschance auf der Straße

„Luna war eine von drei Hundewelpen, die im Alter von nur einem Monat auf einer stark befahrenen Straße gefunden wurde - ohne Hundemutter und Menschen, die sich um sie gekümmert hätten. Das hätte den sicheren Tod für die drei Welpen bedeutet“, ist sie von der Notwendigkeit der Arbeit der Tierschützer überzeugt.

Positiver Ansatz

Tierarzt Andreas Jerzö sieht die Situation nicht ganz so dramatisch: „Wenn kein wirtschaftliches Interesse dahinter steckt und der Vermittler als Tierschutzeinrichtung erkennbar ist, dürfen auch weiterhin über die Homepage Hunde abgegeben werden. Ein Problem haben nur jene, die nicht vereinsmäßig gemeldet sind“, erklärt er. Für ihn ist die Novelle ein positiver Ansatz gegen den illegalen Welpenhandel - den es allerdings immer geben wird, solange der Markt dafür da ist, ergänzt er.

Tierseuchen eindämmen

„Weiteres Ziel ist die verstärkte Kontrolle, denn wir haben durch illegale Einfuhr wieder Tierseuchen, die es lange nicht mehr gegeben hat.“ Jerzö rät zu Geduld: Das neue Gesetz müsse belebt werden und dann sieht man, ob der Gesetzgeber vielleicht übers Ziel hinausgeschossen ist.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde unter anderem auch die Kastrationspflicht auf Bauernhofkatzen ausgedehnt und eine Meldepflicht für die permanente Anbindehaltung bei Rindern eingeführt.

Auszug aus dem Gesetztestext:

Aufnahme, Weitergabe und Vermittlung von Tieren

§ 31a. Wer Tiere wiederholt aufnimmt, weitergibt, selbst vermittelt oder für andere vermittelt, ohne eine gemäß § 29 oder gemäß § 31 bewilligte Einrichtung zu sein, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. Wird anlässlich einer Kontrolle festgestellt, dass die Haltungsbedingungen nicht den Anforderungen dieses Gesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung entsprechen, hat die Behörde die Setzung entsprechender Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist vorzuschreiben. Kommt der Halter dem innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist nicht nach, hat die Behörde § 23 Abs. 2 und 3 sinngemäß anzuwenden.

 

§ 29 Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe

§ 31. Haltung von Tieren im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten oder zur Zucht oder zum Verkauf


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