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Seit dem Koreakrieg 1953 werden in Südkorea junge Männer, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, kompromisslos strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bis heute gibt es keine Alternative, wie zum Beispiel den Zivildienst.

Franz Michael Zagler, Beauftragter für Nachrichten der Zeugen Jehovas, freut sich über einen Präzedenzfall, der etwas überraschend kam: „Ein Berufungsgericht in Busan ignorierte am 1. Februar 2018 die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und des Verfassungsgerichts und hielt am Freispruch fest. Bemerkenswert dabei ist, dass der vorsitzende Richter, Jong-du Choi konservativ ist und zuvor selbst einen Wehrdienstverweigerer für schuldig erklärt hat.“

Das Gremium, bestehend aus drei Richtern, konzentrierte sich auf den südkoreanischen Verfassungsauftrag, die von Korea ratifizierten internationalen Gesetze einzuhalten — in diesem Fall der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), der das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen anerkennt. Das Gericht argumentierte, dass das „Bestrafen von Wehrdienstverweigerern mit Freiheitsstrafe gegen Artikel 18 des UN-Zivilpakts verstößt und somit . . . davon auszugehen ist, dass Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen eine „berechtigte Grundlage“ “ dafür ist, den Wehrdienstantritt zu verweigern. Die Entscheidung wurde ausführlich berichtet und viele Beobachter glauben, dass sie die Justiz positiv beeinflussen wird.

Zagler weiter: „Weltweit hoffen wir, dass es bald zu einer Lösung kommt. Junge Zeugen Jehovas sind gern bereit, den zivilen Dienst für die Allgemeinheit zu leisten. Bereits 80% der Bevölkerung in Südkorea sprechen sich ebenso für die Einführung des Ersatzdienstes aus. Das Leisten des Zivildienstes sehen wir auch in Österreich als Möglichkeit, die staatlichen Bemühungen zur Sicherheit des Gemeinwohls zu unterstützten. Den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, gehört zum Fundament des Menschenrechts – Südkorea könnte bald diesen Meilenstein setzen.“


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