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Abfallwirtschaft: Informationen zum Einweg-Pfandsystem

Michaela Aichinger, 13.01.2025 19:03

BEZIRK. In ganz Österreich ist mit 1. Jänner 2025 das neue Einweg-Pfandsystem in Kraft getreten, mit dem auch im Bezirk Amstetten bedeutende Änderungen in der Abfallwirtschaft umgesetzt werden. Anton Kasser, Obmann des Gemeinde Dienstleistungsverbandes Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben (GDA) erklärt die Neuerungen und gibt Tipps, wie der Umstieg auf das neue System reibungslos verläuft.

GDA-Obmann Anton Kasser (Foto: Sabine Wieser)
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Mit 1. Jänner 2025 wurde das Einweg-Pfandsystem für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Pro Verpackung werden nun 25 Cent Pfand eingehoben, das betrifft alle Kunststoffflaschen und Metalldosen von 0,1 bis drei Liter.

Sie sind durch ein Pfandlogo gekennzeichnet und können in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – ausgenommen bei Getränkeautomaten und Lieferdiensten.

Einheitliche Mix-Sammlung für Leicht- und Metallverpackungen in ganz Österreich

Zusätzlich stellt Österreich auf eine einheitliche Mix-Sammlung für Leicht- und Metallverpackungen um. Im Bezirk Amstetten erfolgt diese bereits seit 2023 einheitlich im Gelben Sack. Damit orientiert sich Österreich an ähnlichen Systemen wie jenen, die beispielsweise im Nachbarland Deutschland bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Wie funktioniert die Rückgabe?

GDA-Obmann Anton Kasser: „Verbraucher sollten auf das Pfandlogo achten, das signalisiert, dass die Verpackung im System registriert ist. Diese Verpackungen müssen über Automaten oder Rückgabestellen des Systems zurückgegeben werden. Wichtig ist, dass die Flaschen und Dosen unzerdrückt sowie vollständig oder restentleert zurückgegeben werden, um eine reibungslose Rücknahme zu gewährleisten.“

Verpackungen, die vor der Einführung gekauft wurden, sind laut Kasser nicht pfandpflichtig und können weiterhin über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Pfandbetrag wird beim Kauf aufgeschlagen

Rücknahmeautomaten würden die pfandpflichtigen Verpackungen automatisch anhand des Logos und des Barcodes erkennen. „Kleinere Geschäfte nehmen nur jene Verpackungen zurück, die sie selbst im Sortiment haben, während größere Handelsketten in der Regel alle pfandpflichtigen Verpackungen annehmen. Der Pfandbetrag wird beim Kauf aufgeschlagen und bei Rückgabe der Verpackung vollständig erstattet“, so Kasser.

Zusammenfassend: Ab sofort gehören pfandpflichtige Getränkeverpackungen in den Rückgabeautomaten. „Für eine einfache Handhabung empfiehlt es sich, zu Hause einen separaten Behälter für Pfandflaschen und -dosen bereitzustellen“, ergänzt der GDA-Obmann.

Bis März 2025 können Hersteller noch Flaschen ohne Pfandlogo produzieren, diese sind bis Ende 2025 im Handel zugelassen und werden weiterhin über den Gelben Sack entsorgt.

Auswirkungen auf den Gelben Sack

Die Einführung des Pfandsystems wird laut Kasser auch den Gelben Sack entlasten: „Wir gehen davon aus, dass die Menge der Leichtverpackungen in der Gelben Sack-Sammlung um etwa 20 bis 25 Prozent zurückgehen wird. Ein übergeordnetes Ziel bleibt jedoch, mehr Leichtverpackungen aus dem Restmüll zu holen und korrekt zu entsorgen.“

Eine Ausdehnung der Abholintervalle des Gelben Sackes sei derzeit nicht vorgesehen.

Altstoffsammelzentrum

In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören restentleerte Verpackungen aus Kunststoff und Metall. Nicht restentleerte Verpackungen sowie Problemstoffe wie Lacke oder Farbbehälter mit Restinhalten sollten über das Altstoffsammelzentrum (ASZ) entsorgt werden.

Zusätzlich können im ASZ sperrige Kunststoffabfälle wie Folien, Styropor oder Kanister abgegeben werden, da diese im Gelben Sack unnötig viel Platz einnehmen.

„Wenn sich jemand nicht sicher ist, wohin welcher Abfall gehört, dann empfehle ich die Digitale Abfallberaterin auf der GDA App“, so Kasser.

Ökologische Auswirkungen

Zu den Auswirkungen des Einweg-Pfandsystems auf die Umwelt äußert sich der GDA-Obmann folgendermaßen: „Das Einweg-Pfandsystem fördert die Rückführung von Wertstoffen in den Recyclingkreislauf und reduziert Umweltbelastungen. Wir erwarten weniger Fehlwürfe in den Restmüll, sauberere öffentliche Räume und eine deutliche Verringerung von Littering-Abfällen, also der Vermüllung etwa entlang von Straßen. Durch das Pfandsystem bleibt mehr Material im Kreislauf, was Ressourcen schont und die Recyclingquoten erhöht. Es ist ein wichtiger Schritt für eine sauberere Umwelt und eine nachhaltigere Abfallwirtschaft.“

Finanzieller Anreiz

GDA-Obmann Kasser ist auch zuversichtlich, dass das neue Pfandsystem von der Bevölkerung gut angenommen wird: „Es hat sich in anderen Ländern als wirksames Mittel bewährt, um Rücklaufquoten von Getränkeverpackungen zu steigern. Der finanzielle Anreiz von 25 Cent motiviert die Menschen, ihre Verpackungen korrekt zurückzugeben, wodurch weniger Abfälle im Restmüll oder eben auf Straßen (Littering) landen. Insgesamt wird das System dazu beitragen, die Recyclingquoten zu erhöhen und wertvolle Ressourcen zu schonen.“

Mehr zum Thema: Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten. Folgende Produkte sind jedoch ausgenommen: Getränkeverbundkartons (Tetrapack); Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff; Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden; Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen); Sirupe (weil nicht für unmittelbaren Verzehr bestimmt)

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