SPÖ Amstetten für Rettung der Gemeindeleistungen
AMSTETTEN. Die finanzielle Situation vieler Städte und Gemeinden wird durch die Corona-Krise immer schwieriger. Trotz der sehenswerten finanziellen Bilanz der letzten Jahre gerät auch Amstetten vermehrt unter Druck.
AMSTETTEN. Die finanzielle Situation vieler Städte und Gemeinden wird durch die Corona-Krise immer schwieriger. Trotz der sehenswerten finanziellen Bilanz der letzten Jahre gerät auch Amstetten vermehrt unter Druck.
Entfall der Kommunalsteuern
Gründe für diese Notsituation sind dabei etwa der massive Entfall der Kommunalsteuern durch die steigende Arbeitslosigkeit und die deutlich sinkenden Ertragsanteile. Deshalb schließt sich die SPÖ Amstetten der parlamentarischen Bürgerinitiative zur Rettung der Gemeindeleistungen an, die eine 100-prozentige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Corona-Krise für Städte und Gemeinden fordert. Bis 31. Mai kann diese Bürgerinitiative noch unterschrieben werden.Vizebürgermeister Gerhard Riegler (SPÖ): „Die Gemeinden sind in Österreich für viele Bereiche der grundlegenden Versorgung zuständig wie etwa Kinderbetreuung, Wasserversorgung, Rettung und Feuerwehr oder die Erhaltung von Schulen. Durch die finanzielle Notlage sind diese Leistungen massiv in Gefahr. Deshalb muss der Bund tätig werden, um die Kommunen zu unterstützen und diese Leistungen zu sichern. Zudem ist es für die Gemeinden wichtig, ein Konjunkturpaket zu schnüren, um die örtliche Wirtschaft wieder zu stärken und so für positive Impulse in der Region zu sorgen.
Forderung: Kein Verkauf von gemeindeeigenen Betrieben
„Keinesfalls dürfe es aber zum Verkauf von gemeindeeigenen Betrieben oder zum Abbau von Angestellten kommen. Stadtrat Bernhard Wagner (SPÖ): „Für uns ist klar, dass die Leistungen der Gemeinde unbedingt aufrechterhalten werden müssen. Gerade in der Krise hat sich ja gezeigt, welch große Bedeutung der öffentliche Sektor hat. Hier wurde auch in Amstetten von den Gemeindebediensteten Großartiges geleistet. Hierfür gilt den Angestellten unser Dank. Deshalb darf es auf keinen Fall zu einem Verkauf und einer Privatisierung von Gemeinde-Betrieben oder zu einem Abbau von Bediensteten kommen.“
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