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Stallpflicht in 18 Gemeinden des Bezirks Amstetten

Michaela Aichinger, 16.01.2023 11:19

BEZIRK AMSTETTEN. Seit gut einer Woche dürfen aufgrund der Vogelgrippe-Gefahr zahlreiche Hühner nicht ins Freie. Im Bezirk Amstetten sind Betriebe in 18 Gemeinden betroffen.

Geflügel muss in Stallungen untergebracht werden. (Foto: Reinhard Sester/stock.adobe.com)
Geflügel muss in Stallungen untergebracht werden. (Foto: Reinhard Sester/stock.adobe.com)

Zu Jahresbeginn wurden in Wien und Niederösterreich mehrere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen. Als Konsequenz gilt nun für Hühner die Stallpflicht. Betroffen sind jene Geflügelhalter, die mehr als 50 Tiere haben und in einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko wohnen. In ganz Niederösterreich sind das etwa 800 Gewerbe- und Hobbybetriebe.

18 Gemeinden

Im Bezirk Amstetten sind 18 Gemeinden betroffen. Laut Bezirkshauptmannschaft Amstetten handelt es sich um Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Haag, Haidershofen, Neustadtl an der Donau, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Wallsee-Sindelburg, Weistrach und Wolfsbach.

In diesen Gemeinden müssen Geflügel und andere gefangen gehaltene Vögel in Stallungen oder in überdachten Haltungsvorrichtungen untergebracht werden. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot verhindert werden. Der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln soll zur Gänze ausgeschlossen werden. Wildwasservögel können das Geflügelpestvirus übertragen, ohne selbst daran zu erkranken. Für Menschen ist das Virus unbedenklich. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Quelle: AGES

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