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Hitler-Haus: Republik geht in Berufung
BRAUNAU/RIED/LINZ. Nach der Berufung durch die Republik Österreich geht der Rechtsstreit um das Hitler-Geburtshaus in Braunau weiter.

Der Rechtsstreit um das Hitler-Geburtshaus in Braunau geht erneut in die Verlängerung. Nachdem das Landesgericht Ried vor kurzem der früheren Eigentümerin Recht gegeben hatte und eine mögliche Entschädigung in Höhe von 1,5 Millionen Euro im Raum stand, hat die Republik Österreich jetzt Einspruch erhoben. Bislang war die ehemalige Besitzerin mit 310.000 Euro entschädigt worden. Über den Rekurs entscheidet das Oberlandesgericht Linz.


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