Corona: Bezirkshauptmann ruft zur Einhaltung der Maßnahmen auf
BEZIRK BRAUNAU. Zwar steigen die Zahlen der Neuinfektionen mit Covid-19 derzeit in Oberösterreich nicht mehr so rasant, sie steigen aber weiterhin, wie Bezirkshauptmann Gerald Kronberger erklärt. Er ruft alle Bürger dazu auf, sich weiterhin an die gesetzlichen Beschränkungen zu halten.
Mit dem heutigen Tag, 24. März, um 7.15 gibt es im Bezirk Braunau 13 bestätigte Fälle von Infektionen mit dem Virus Covid-19, davon werden aktuell zwei Personen im Krankenhaus Braunau betreut. In Heimquarantäne vorwiegend aufgrund von Verdachtsfällen sind derzeit 148 Personen. Den ersten bestätigten Fall im Bezirk Braunau gab es am 16. März.
Krisenstab eingerichtet
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise trat bereits vor mehr als zwei Wochen der Einsatzstab der Bezirkshauptmannschaft Braunau zusammen. In weiterer Folge wurden auch Vertreter der Blaulichtorganisationen (Rotes Kreuz, Feuerwehr, Bezirkspolizeikommando, aber auch Krankenhaus Braunau sowie Hausärztlicher Notdienst – HÄND) zu Sitzungen des Einsatzstabes hinzugezogen, um ein allseits koordiniertes Vorgehen im Bezirk zu gewährleisten, wie Kronberger berichtet: „Die Mitarbeiter des Einsatzstabes der Bezirkshauptmannschaft Braunau arbeiten konzentriert und sachlich die notwendigen Maßnahmen ab und sind in enger Abstimmung mit Land Oberösterreich und den Blaulichtorganisationen im Bezirk.“
Zwei-Schicht-Betrieb
Aufgrund der vermehrten Testungen wurde mit Sonntag, 22. März, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau der Betrieb des Stabes auf einen Zwei-Schicht-Betrieb umgestellt. Die Bezirkshauptmannschaft ist damit täglich ab 7 bis 21.30 Uhr stabsmäßig besetzt, damit alle eingehenden Meldungen umgehend erledigt und die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können. Außerhalb dieser Zeiten ist die Bezirkshauptmannschaft Braunau in der Nacht über die Rufbereitschaft erreichbar.
Kein persönlicher Parteienverkehr
Wie bereits bekannt, arbeitet die Bezirkshauptmannschaft Braunau derzeit in eingeschränktem Betrieb (mit Ausnahme Stab und Sanitätsabteilung). Daher ist derzeit kein persönlicher Parteienverkehr in der BH Braunau möglich beziehungsweise wird auf Telefon und Fax verwiesen. „Wir ersuchen um Verständnis, dass primär die volle Konzentration der BH-Mitarbeiter auf die Abarbeitung der Corona-Maßnahmen gelegt wird“, betont Kronberger.
Grenze zu Deutschland
Am Freitag, 22. März, wurden mehrere kleine Grenzübergänge im Bezirk Baunau gesperrt. Weiterhin offen sind die Grenzübergänge Braunau Grenze und Ach-Burghausen. Dort werden Grenzkontrollen durch die Polizei und in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer medizinische Überprüfungen im Auftrag der Gesundheitsbehörde durchgeführt.
Nach Österreich einreisen dürfen nur Personen, die österreichische Staatsbürger sind oder hier ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Allerdings müssen sich diese umgehend zu einer 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten oder ein ärztliches Zeugnis mitführen, das bestätigt, dass sie Corona-negativ sind. Dieses darf nicht älter als vier Tage alt sein.
Ausnahmen für die Einreise gibt es nur für Güterverkehr und gewerblicher Verkehr sowie für Berufspendler. Die Lenker sind jedoch verpflichtet, sich einer medizinischen Prüfung zu unterziehen.
Maßnahmen einhalten
„Bitte nehmen Sie die Lage ernst und schränken Sie ihre sozialen Kontakte weiterhin ein“, appelliert Kronberger an die Bevölkerung. Er erinnert daran, das öffentliche Orte nur betreten werden dürfen, wenn es zu einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum kommt, zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, für berufliche Zwecke unter Einhaltung von einem Mindestabstand von einem Meter. Außerdem dürfen öffentliche Orte im Freien nur alleine oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben betreten werden. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Bei Verstößen und nach erfolglosen Ermahnungen der Polizei vor Ort können entsprechende Verwaltungsstrafen durch die Bezirkshauptmannschaft, empfindliche Geldstrafen, bescheidmäßig ausgesprochen werden, mahnt Kronberger und gibt der Bevölkerung noch einen Wunsch mit auf dem Weg: „Bleiben Sie gesund!“
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