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Fall für Arbeiterkammer Braunau: Firma „jonglierte“ mit Leiharbeiter

Sabrina Reiter, 03.04.2020 11:32

BEZIRK BRAUNAU. Nicht nur in Krisenzeiten wie diesen sind es meist Leiharbeiter, die zuerst gekündigt werden, wie ein aktueller Fall der Arbeiterkammer Braunau zeigt: Ein Leiharbeiter wurde immer wieder in der „Probezeit“ an- und abgemeldet, obwohl er stets am selben Arbeitsplatz tätig war.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Etwa fünf Jahre lang war ein Braunauer von einer Leiharbeitsfirma aus dem Bezirk immer wieder an einen Betrieb in Ranshofen verliehen worden – immer in der gleichen Abteilung, immer am gleichen Arbeitsplatz, immer bei der gleichen Tätigkeit in der Verpackung. Dort wurde er nach Belieben für ein paar Tage angemeldet und – unter dem Vorwand der Auflösung in der Probezeit – wieder abgemeldet. „Das widersprach natürlich gänzlich dem Wesen einer Probezeit – sowohl rechtlich, als auch moralisch“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Durch Arbeitsunfall aufgeflogen

Aufgeflogen ist das Ganze schließlich als der Leiharbeiter einen Arbeitsunfall hatte und ihn die Leiharbeitsfirma darauf hin erneut abmeldete, mit der Begründung, dass ohnehin die Krankenkasse nun zahlen müsse. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer. Eine Auflösung in der Probezeit sei bei Leiharbeitern nur im ersten Monat der erstmaligen Beschäftigung bei einem Überlasser möglich. Eine mehrfache Beendigung in der Probezeit – wie im vorliegenden Fall – sei daher unzulässig und auch rechtswidrig, erklärt Kalliauer. Ein Gerichtsverfahren wollte die Firma dann doch vermeiden. Daher wurde die Auflösung in eine Kündigung durch den Arbeitgeber umgewandelt. Der Mann bekam den offenen Lohn sowie die Kündigungsentschädigung für die Dauer des Krankenstandes nachbezahlt: In Summe rund 3.400 Euro brutto.

Kurzarbeit auch für Leiharbeiter

„Wir erleben es immer wieder, nicht nur in Krisenzeiten, dass mit Leiharbeitskräften nach Belieben jongliert wird“, berichtet der AK-Präsident. Er appelliert daher an die Betriebe, die in der aktuellen Krise Kurzarbeit anstreben, dabei nicht auf die Leiharbeiter zu vergessen. Auch für sie kann Kurzarbeit beantragt werden. „Natürlich geht es auch bei Leiharbeitskräften um den Arbeitsplatz, um die Existenz und um Familien, die ernährt werden müssen. Also sollten sie gerade in Krisenzeiten auch besser geschützt werden, als das in der Vergangenheit der Fall war.“


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