Letzter Abschnitt der Umfahrung Munderfing-Mattighofen bewilligt
MUNDERFING/MATTIGHOFEN. Der dritte und letzte Abschnitt des Projekts „Umfahrung Munderfing-Mattighofen“ wurde vom Landesverwaltungsericht Oberösterreich straßenrechtlich bewilligt.

Der dritte Abschnitt „Stallhofen-Schalchen“ und die innerhalb des verordneten Trassenbandes gelegene Straßenführung kann somit umgesetzt werden. Der Ortskern von Mattighofen soll dadurch entlastet und sicherer werden. Das ermittelte Entlastungspotential liegt laut dem Verwaltungsgericht bei circa 40 Prozent.
Umweltauswirkungen kritisch betrachtet
Die straßenrechtliche Baubewilligung war nach einem behördlichen Verfahren unter Einbezug mehrerer Sachverständiger aus verschiedenen Bereichen bereits einmal erteilt worden. Die Gemeinde Schalchen, die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft sowie mehrere betroffene Liegenschaftseigentümer erhoben dagegen allerdings eine Beschwerde. Sie sorgten sich wegen möglicher Umweltauswirkungen des Projekts und brachten umfangreiche Vorbringen ein.
Beschwerden als unbegründet abgewiesen
Das Gericht prüfte daraufhin das Projekt noch einmal, stufte die Beschwerden jedoch als unbegründet ein. „Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen sowie der durchgeführten öffentlichen Verhandlungen und unter Beiziehung von Sachverständigen aus den Gebieten Lärmschutz, Straßenbautechnik, Verkehr, Luftreinhaltetechnik, Lärmtechnik und Medizin, zum Ergebnis, dass die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren“, erklärt Markus Kitzberger, der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes.
Schritt zur Umsetzung der Umfahrung
Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Damit liegt eine weitere wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der dringend notwendigen Umfahrung vor.“
Neben der bereits laufenden Grundeinlöse für den zweiten Bauabschnitt kann jetzt auch die Grundeinlöse für den dritten Abschnitt weitergeführt werden. Diese werden laut dem Landesrat in enger Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde koordiniert. „Nach Erlangen des vollständigen Grundbesitzes kann der wasserrechtliche Bescheid seitens der Behörde erlassen werden. Dann liegen sämtliche materienrechtlichen Bewilligungen vor und die Umfahrung kann endlich weitergebaut werden“, so Steinkellner.


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