Arbeiterkammer holt 9.400 Euro für im Krankenstand Gekündigte
BRAUNAU. Im vergangenen Jahr wandten sich 5.511 Menschen mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer (AK) Braunau. Darunter etwa auch eine Arbeitnehmerin, die im Krankenstand gekündigt wurde. „Ein typischer Fall“ für die AK.

Knapp zehn Monate war eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Braunau als Projektleiterin beschäftigt, ehe sie erkrankte und sich in stationäre Behandlung begeben musste. Sie hatte den Krankenstand ordnungsgemäß gemeldet und hielt ihren Arbeitgeber während des Krankenstandes auch immer am Laufenden. Vier Monate nachdem sie krank geworden war, bekam sie von ihrem Chef die Kündigung übermittelt. Die junge Frau wandte sich an die AK Braunau. Diese machte die Firma darauf aufmerksam, dass aufgrund der Kündigung im Krankenstand der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehe. Zudem forderte die AK die Firma auf, ausstehende Entgeltfortzahlungen in korrekter Höhe sowie die laufenden Sonderzahlungen nachzuzahlen. Dieser Aufforderung kam das Unternehmen nach, die Angestellte bekam schließlich rund 9.400 Euro brutto. Insgesamt konnte die AK Braunau im abgelaufenen Jahr rund 4,5 Millionen Euro an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder holen.
Pendler im Fokus
Da der Bezirk Braunau bei den Berufspendlern eine starke Verflechtung mit dem Raum Salzburg aufweist, fordert die AK den weiteren Ausbau der S-Bahn zwischen Salzburg und dem Bezirk. Solange es für viele Pendler vor allem in ländlichen Regionen für die Fahrt zur Arbeit keine öffentliche Alternative zum Privat-Pkw gebe, müssen ihnen zudem die Mehrkosten durch die CO2-Steuern für das Pendeln ausgeglichen werden, so die AK. Der Pendlerbonus der jüngsten Steuerreform reiche nicht aus.


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